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7. August 2015
„Haftung eines Maklers ist nicht höher als die eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters“

„Haftung eines Maklers ist nicht höher als die eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters“

AssCompact hat bei Versicherungsmaklerinnen und -maklern nachgefragt, was sie selbst als ihre Pflichten (und Rechte) ansehen und was sich durch die Regulierung für sie geändert hat. Heute gibt Stefan Jauernig seine Einschätzung ab.

Die Maklerpflichten haben immer mehr zugenommen. Wie definieren Sie für sich Ihre drei wichtigsten Pflichten?

Qualifizierte Beratung (wie schon immer) der Kunden.

Berate nur Kunden, deren geschäftliche Tätigkeiten du verstehst (Spezialisierung des Maklers).

Vertrete die berechtigten Interessen der Kunden gegenüber den Versicherern.

Was hat sich durch die Regulierung diesbezüglich geändert?

Nichts Grundlegendes, auch früher hatte der Kunde Fragen und wollte qualifiziert beraten und betreut werden. Der „Bürokratieaufwand“ hat jedoch zugenommen.

Die Pflichten sind sehr stark mit Haftungsfragen verbunden. Fühlen Sie sich hier unter Druck?

Nein, die Haftung eines Versicherungsmaklers ist nicht höher als die eines Rechtsanwalt oder Steuerberaters.

Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen durch den Gesetzgeber nicht nur Maklerpflichten aufgebürdet wurden, sondern auch, dass Sie Rechte verloren haben?

Nein. Teilweise können wir als Versicherungsmakler seit einigen Jahren dem Kunden sogar besser helfen als früher – zum Beispiel ist die Vertretung eines Kunden bei einem Verfahren beim Versicherungsombudsmann möglich.

Wie sieht es im Verhältnis zu den Produktgebern aus?

Manche Versicherer bieten nicht die erforderliche Qualität bei der Bearbeitung. Oftmals haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – selbst in der Leitungsebene – nicht die erforderlichen Vollmachten, um eigene Entscheidungen zu treffen.

Wie sehen Sie die künftige Entwicklung?

Es werden weniger Makler und Vermittler werden. Versicherungsmakler wird ein Beruf, der eine Qualifikation benötigt, die auf dem Level eines „Meisters“ liegt.

Ich würde mir im Zusammenhang mit dem Thema Rechte/Pflichten wünschen, dass …

… ein Versicherungsmakler noch mehr Kunden außergerichtlich vertreten kann, zum Beispiel kleinere Firmenkunden beim Versicherungsombudsmann.

Zur Person

Stefan Jauernig ist seit rund 30 Jahren Versicherungsmakler. Sein Maklerunternehmen ist in Frechen bei Köln und berät mittelständische Unternehmen, IT-Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Jauernig ist unter anderem Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

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Ein Artikel von
Stefan Jauernig