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14. Februar 2019
Ab März gilt Grün: Versicherungsschutz für Mofas

Ab März gilt Grün: Versicherungsschutz für Mofas

Für Mofas und Mopeds reichen im Gegensatz zu Pkw eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Dabei wechselt die Farbe des Kennzeichens alljährlich. Am 01.03.2019 heißt es also wieder: Farbe wechseln!

Alljährlich benötigen Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder E-Bikes ein neues Versicherungskennzeichen. Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nämlich nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen für die Inbetriebnahme aus. Die Farbe des erforderlichen Kleinkraftrad-Kennzeichens wechselt dabei jährlich zwischen Blau, Grün und Schwarz – Stichtag ist jeweils der 01.03. Um Manipulationen zu vermeiden, ist auf den Schildern das Gültigkeitsjahr aufgedruckt. Die gesetzliche Regelung gilt für alle zulassungsfreien Kleinkrafträder inklusive drei- und vierrädrige Kfz wie Trikes und Quads.

2019 ist grün angesagt

In diesem Jahr müssen Mofas & Co. mit einem Kennzeichen mit grüner Schrift ausgestattet sein. Das neue Nummernschild löst zum 01.03.2019 das ungültig gewordene blaue Schild des Vorjahres ab und gilt wieder für ein Jahr bis zum 29.02.2020. Wer nicht termingerecht umstellt, besitzt ab diesem Datum keinen Versicherungsschutz mehr und darf somit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist zugleich strafbar.

Kennzeichen bei Versichern erhältlich

Einige Versicherer wie die GVV-Privat bieten einen kostenlosen Versand der neuen Kennzeichen zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Die Unternehmen weisen darauf hin, den Stichtag für die Umstellung nicht zu versäumen. Denn wer nicht termingerecht mit dem neuen Kennzeichen unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz mehr und darf somit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Verstoß ist zugleich strafbar. (sg)