AssCompact suche
Home
Management & Wissen
27. Juli 2016
Anteil der erwerbstätigen Rentner stark gestiegen

Anteil der erwerbstätigen Rentner stark gestiegen

Jeder Sechste in der Altersgruppe der 65- bis 70-Jährigen arbeitet noch. Dies hat eine Auswertung der Initiative „7 Jahre länger“ des GDV ergeben. Der Trend zum Arbeiten im Rentenalter verläuft regional sehr unterschiedlich. Auch bezüglich der Hinzuverdienstgrenzen gibt es Unterschiede zwischen Ost und West.

Immer mehr Deutsche arbeiten über ihren 65. Geburtstag hinaus. Am höchsten ist die Beschäftigungsquote dieser Altersgruppe in Baden-Württemberg (19,4%), am niedrigsten in Sachsen-Anhalt (11,7%). 2015 hatten etwa 665.000 von rund vier Millionen 65- bis 70-Jährigen noch einen Job. Damit hat sich der Anteil der Beschäftigten in dieser Altersgruppe von 8 auf 16,6% mehr als verdoppelt. Die Erkenntnisse gewann der GDV durch eine Auswertung der Initiative „7 Jahre länger“ auf Basis von Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Im Westen wird öfter lang gearbeitet – aber der Osten holt stark auf

Generell arbeiten im Osten (13,1%) weniger Rentner als im Westen (17,5%). Dafür ist die Beschäftigungsquote in den neuen Bundesländern vor allem seit 2010 überdurchschnittlich stark gestiegen. In nur fünf Jahren hat der Anteil der älteren Arbeitnehmer hier um gut zwei Drittel zugenommen, im Westen nur um knapp 40%.

Ein wichtiger Faktor für die regionalen Unterschiede sei laut GDV die Wirtschaftskraft. In starken Regionen gibt es generell mehr Arbeitsmöglichkeiten. Zudem arbeiten in wirtschaftsstarken Gebieten mehr Menschen bis zum Rentenalter, was häufig die Voraussetzung für einen Altersjob sei.

Hinzuverdienstgrenzen beim Altersjob

Haben Rentner die Regelaltersgrenze erreicht, können sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Sie müssen ihre Beschäftigung bei ihrem Rentenversicherungsträger dann auch nicht melden. Bezieht ein Rentner die Altersrente, bevor er die Regelsaltersgrenze erreicht hat, gelten andere Bedingungen. Bei Vollrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 450 Euro. Bei Teilrentnern werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet. Entscheidend ist hierbei das vor dem Beginn der ersten Altersrente versicherte Gehalt. Dies wird in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet, die bei der Berechnung herangezogen werden und im Rentenbescheid nachzulesen sind. Regional gibt es Unterschiede hinsichtlich des Rentenwertes zwischen alten und neuen Bundesländern. Die monatliche Bezugsgröße liegt aktuell bei 2.905 Euro. Sie ist an die Lohnentwicklung gekoppelt und kann sich monatlich ändern. Der aktuelle Rentenwert (West) beträgt zurzeit 30,45 Euro, der aktuelle Rentenwert (Ost) 28,66 Euro. Genauere Informationen zu den Berechnungen der Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrente gibt es hier.

Unabhängig von Voll- oder Teilrente darf die Hinzuverdienstgrenze zweimal jährlich um das doppelte überschritten werden. Dies ist zum Beispiel bei bezahlten Überstunden günstig.

Hintergrund

„7 Jahre länger“ ist eine Initiative der Deutschen Versicherer. Sie will das Bewusstsein dafür schärfen, dass Menschen in Deutschland älter werden und länger fit bleiben. Ein Ziel der Initiative ist es, den gesellschaftlichen Dialog darüber anzustoßen, wie das Beste aus den gewonnenen Jahren gemacht werden kann. Nähere Infos unter www.7jahrelaenger.de. (tos)