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13. Juli 2023
BaFin deckt Defizite in der Anlageberatung von Banken auf

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BaFin deckt Defizite in der Anlageberatung von Banken auf

Gute Ergebnisse bei Nachhaltigkeitspräferenzen und Altersdiskriminierung

Positiv fällt laut BaFin auf, dass 87% der Testkäufer in der Beratung nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt wurden. Dies ist seit August 2022 Pflicht. Die überwiegende Zahl der ausgesprochenen Empfehlungen entsprach dabei den im Beratungsgespräch geäußerten Nachhaltigkeitspräferenzen.

Und anders als beim (nicht repräsentativen) Mystery-Shopping-Piloten von 2021 gibt es diesmal keine Anzeichen von Altersdiskriminierung. Beide Testprofile, das der Altersgruppe ab 60 Jahren und das der Altersgruppe von 35 bis 50 Jahren, zeigen ein ähnliches Fehlerbild. Bei der Aushändigung der Ex-ante-Kosteninformation liegt die Fehlerquote bei der Altersgruppe der 35- bis 50-Jährigen mit rund 71% sogar über der bei der Altersgruppe ab 60. Dort beträgt sie knapp 59%.

BaFin sieht weiter Verbesserungspotenzial

Für Christian Bock zeigt die Mystery-Shopping-Aktion, dass es „bei der Anlageberatung von in Deutschland agierenden Wertpapierdienstleistungsinstituten nach wie vor Verbesserungspotenzial gibt“. Vor allem bei den Pflichtinformationen hapere es noch erheblich, wobei es bei den Nachhaltigkeitspräferenzen schon „recht gut“ laufe. Auch hier sei das Ergebnis aber noch nicht perfekt.

Mit der Reaktion der betroffenen Institute sei die BaFin laut Bock aber zufrieden: „Meine Kolleginnen und Kollegen aus der Institutsaufsicht sind auf die betroffenen Wertpapierdienstleister zugegangen, und die Institute zeigten sich kooperativ und konstruktiv.“ Die Dienstleister hätten zugesagt, ihre Prozesse kritisch zu hinterfragen und anzupassen. Die BaFin werde die Umsetzung der Maßnahmen überwachen und weitere Testkaufaktionen bei Instituten und Unternehmen durchführen, die sie beaufsichtigt. (mki)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com; Grafik: © BaFin

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