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7. August 2017
BaFin schickt Süddeutsche Aktienbank in die Insolvenz

BaFin schickt Süddeutsche Aktienbank in die Insolvenz

Die Süddeutsche Aktienbank (SAB) ist insolvent. Hintergrund ist der Ausstieg eines Großaktionärs. Ohne dessen finanzielle Unterstützung droht der SAB die Zahlungsunfähigkeit. Die BaFin hat daher Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Bank soll nun im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens abgewickelt werden.

Nachdem der bisherige Großaktionär den Vorstand der SAB am 28.07.2017 informiert hatte, dass er das Aktienpaket der SAB veräußert und künftig die SAB nicht mehr finanziell unterstützen werde, hat der SAB-Vorstand unverzüglich die BaFin über den Sachverhalt informiert. Zudem wurde vorsorglich eine Meldung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gemäß § 46b KWG abgegeben.

Abwicklung im Insolvenzverfahren

Die BaFin hat daraufhin beim Amtsgericht Stuttgart Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Amtsrichter haben bereits Rechtsanwalt Martin Mucha aus der Kanzlei GRUB BRUGGER zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die SAB soll im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens abgewickelt werden.

Mehrere Umbauten seit 2005

Die Süddeutsche Aktienbank AG wurde 2005 unter dem Namen SAB Projekt AG gegründet und firmierte im Juli 2006 in die Süddeutsche Aktienbank AG (SAB) um. In ihren Anfangsjahren konzentrierte sich SAB auf die IPO-Begleitung von Small- und Mid Caps, später wurde das Corporate-Finance-Leistungsspektrum auf die Bereiche Equity Sales, Designated Sponsoring und Hauptversammlungs-Services ausgedehnt. Mit dem Wechsel der Eigentümerstruktur im Jahre 2015 ging eine Erweiterung des Leistungsspektrums der Süddeutschen Aktienbank AG um Beratung und Verwaltung privater sowie institutioneller Vermögen einher. (mh)