Mithilfe eines internen Klassifizierungsverfahrens bewertet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Risiken, denen die Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Versicherungsgruppen aktuell ausgesetzt sind oder zukünftig sein könnten. Mit dieser Einstufung steuert die BaFin ihre Aufsicht, bspw. um festzulegen, wie oft, umfangreich und intensiv sie vor Ort die Unternehmen prüft bzw. analysiert.
Bislang bekamen die Versicherer nur aggregierte Ergebnisse der Risikoeinstufung von der BaFin mitgeteilt. Das soll sich jetzt ändern. Die Aufsicht werde, so informiert sie in einer Mitteilung, den beaufsichtigten Unternehmen und Gruppen ihre individuellen Risikonoten in bilateralen Gesprächen mitteilen und erläutern, um ihnen die wesentlichen Schwächen und Stärken klarer aufzuzeigen. Die Unternehmen bekommen so die Chance, schneller auf die Einschätzungen der Aufsicht zu reagieren. Es gilt jedoch zu beachten: Zu Werbezwecken verwendet oder veröffentlicht werden dürfen die Ergebnisse nicht.
Auf Nachfrage von AssCompact bestätigt die BaFin außerdem, dass die Risikoklassifizierung an sich nicht verändert wird. Es seien schon immer individuelle Einstufungen vorgenommen worden, deren Ergebnisse jedoch nur aggregiert veröffentlicht wurden. Zukünftig werde die Aufsicht zumindest den Unternehmen deren individuelle Risikoklassifizierung mitteilen.
Möglichst aktuelle Noten
Bislang wurden die Ergebnisse der Risikoklassifizierung im BaFin-Jahresbericht veröffentlicht. Einen konkreten Zeitraum, in dem die Versicherer die Bewertungen nun mitgeteilt bekommen, nennt die Aufsicht nicht, sie lege aber darauf Wert, dass „die Noten möglichst aktuell sind“. Bei Versicherungsgruppen sollen die Ergebnisse der Gruppe und den einzelnen Unternehmen der Gruppe zeitgleich mitgeteilt werden.
Der Umfang der Erläuterungen hänge dabei von der Risikolage des Unternehmens oder der Gruppe ab. Die BaFin werde zumindest die Gesamtnote und ihre wesentlichen Treiber für das Ergebnis erläutern. Die Aufseherin oder der Aufseher werde letztlich über die Ausführlichkeit der Erläuterungen zu den Teilbereichsnoten entscheiden. Der Schwerpunkt werde auf den Schwächen liegen, also den Teilbereichen mit der Note C oder D sowie ausschlaggebenden und/oder besonders schlechten Kennzahlen C oder D. Bei guten Noten (A oder B) werde die Aufseherin oder der Aufseher die wichtigen Kennzahlen voraussichtlich nur kurz erwähnen. Details der Berechnung und Gewichtung der Kennzahlen sowie die Gewichtungen der Teilbereiche werde die BaFin nicht offenlegen.
So funktioniert die Risikoklassifizierung
Das Risikoklassifierungsverfahren orientiere sich an den Leitlinien der europäischen Versicherungsaufsicht (EIOPA) zum aufsichtlichen Überprüfungsverfahren. Bewertet werden zwei Kategorien: Marktauswirkung und Qualität. Bei der Marktauswirkung bewertet die BaFin auf einer vierstufigen Skala, welche Effekte die Probleme eines Unternehmens bzw. einer Gruppe auf die Stabilität des Finanzsystems haben könnten. Bei Stufe 1 sind die Auswirkungen niedrig, bei Stufe 2 mittel, bei Stufe 3 hoch und bei Stufe 4 sehr hoch. Die BaFin nutzt hierfür grundsätzlich Schwellenwerte. Je nach Sparte sind das etwa die Summe der Kapitalanlagen oder der gebuchten Bruttoeintragseinnahmen.
Die Qualität der Unternehmen und Gruppen bildet die BaFin mit einer Skala von A bis D ab, wobei A hohe Qualität bedeutet und D niedrige Qualität. Die Gesamtnote leitet sie aus den Bewertungen der Teilbereiche Vermögens- und Finanzlage, Ertragslage, Geschäftsorganisation, Zukunftsfähigkeit und Inhaber bedeutender Beteiligungen ab. Für die Versicherungsgruppen verwendet die Aufsicht anstelle der Kategorie Inhaber bedeutender Beteiligungen jene der Gruppenspezifika. (mki)
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