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Steuern & Recht
29. Mai 2015
bAV-Sicherung: aba fordert Anpassung des Bilanzrechts

bAV-Sicherung: aba fordert Anpassung des Bilanzrechts

Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase sei es erforderlich, das Bilanzrecht anzupassen um bilanzielle Zusatzbelastungen für die Unternehmen abzuwenden, fordert die aba – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. und schlägt drei gesetzgeberische Maßnahmen vor.

In einem aktuellen Positionspapier fordert die aba – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. eine umgehende Anpassung des Bilanzrechts. Stefan Oecking, Mitglied des aba-Vorstandes und Leiter der aba-Fachvereinigung Mathematischer Sachverständiger, betont: „Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des aktuellen Bilanzrechts werden Unternehmen mit rückstellungsfinanzierten Direktzusagen bis Ende 2017 bilanzielle Zusatzbelastungen von jährlich 35 bis 45 Mrd. Euro tragen müssen. Das ist weder akzeptabel noch erforderlich.“ Sei bei den Bewertungen der Pensionsverpflichtungen von rund 40.000 Unternehmen zum 31.12.2014 noch ein Zinssatz von 4,5% angesetzt worden, so werde sich dieser bis Ende 2017 auf 2,7% vermindern. Die Folge wären hohe, steuerlich nicht wirksame Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Dieser Mehraufwand belaste die betroffenen Unternehmen sehr, vermindere dort Eigenkapital und Kreditwürdigkeit und bringe den Arbeitnehmern nicht mehr Sicherheit für ihre Betriebsrenten.

Wie Oecking weiter darstellt, seien davon in besonderem Maße die Unternehmen betroffen, die innenfinanzierte Pensionszusagen nach wie vor mit hohen Garantien versehen haben. Diese Zusatzbelastung der Arbeitgeber aus der betrieblichen Altersversorgung werde die Bereitschaft, zur Alterssicherung der Arbeitnehmer beizutragen und hierbei auch Garantien auszusprechen, nachhaltig schädigen.

Drei gesetzgeberische Maßnahmen zur Entschärfung

Um die Situation zu entschärfen, zeigt Oecking drei mögliche gesetzgeberische Maßnahmen auf. Als erstes nennt er hier die Änderung des Durchschnittszeitraums und spricht von einer Ausweitung der Zinsdurchschnittsbildung von sieben auf 15 Jahre. Des Weiteren wäre es gut, die Effekte aus einer über beispielsweise 0,25 Prozentpunkte hinausgehenden Zinsminderung gleichfalls auf 15 Jahre zu verteilen. Außerdem nennt Oecking den Übergang vom Einheitszins zum Staffelzins als entschärfende Maßnahme.

Wichtig sei aber auf jeden Fall ein schnelles Handeln des Gesetzgebers. „Es wäre wünschenswert, wenn Unternehmen mit Bilanztermin 30. September schon von entsprechenden Anpassungen profitieren könnten“, betonte Oecking. (ad)