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30. April 2018
Beitragsanpassung in der PKV: Aktuare entwickeln Maßnahmenpaket

Beitragsanpassung in der PKV: Aktuare entwickeln Maßnahmenpaket

Die Beitragsanpassungen der Krankenversicherer stehen bei Versicherten seit Längerem in der Kritik. Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. hat ein Maßnahmenpaket vorgestellt, durch das die Beitragsverläufe künftig gleichmäßiger gestaltet werden sollen.

Aus Sicht der privat Versicherten sind sprunghafte Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung schwer erklärbar. iin Deutschland in der Kritik, da sich ihre Beiträge häufig nicht kontinuierlich entwickeln, sondern aus Sicht der Versicherten nur schwer erklärbare Sprünge aufweisen. Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat bei ihrer Jahrespressekonferenz ein Maßnahmenpaket vorgestellt, wie die Beitragsverläufe gleichmäßiger gestaltet werden können.

Im Zentrum steht dabei die Neugestaltung der sogenannten auslösenden Faktoren, die Beitragsanpassungen möglich machen. Derzeit erlaubt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eine Anpassung der Versicherungsbeiträge in zwei Fällen: Bei der Abweichung der erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als 10%, z. B. durch höhere Leistungsausgaben aufgrund des medizinischen Fortschritts. Der zweite ist die Abweichung der realen von den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5%.

Zinsniveau soll in die Beiträge einfließen können

Nach Ansicht des DAV ist diese Regelung problematisch. Zum einen haben auch andere Rechnungsgrundlagen wie beispielsweise Zinsen, medizinische Inflation, Preisinflation und Storno Einfluss auf die Kosten. Zum anderen kritisieren die Aktuare die isolierte Betrachtung der beiden Auslösenden Faktoren. Auf diese Weise würden die jeweils einzelnen Schwellenwerte teilweise über Jahre nicht erreicht. Dadurch würden Beitragsanpassungen häufig erst relativ spät durchgeführt und seien entsprechend hoch. Die Aktuare regen daher an, auch den Faktor Zins als auslösenden Faktor zu berücksichtigen. Somit könnten Änderungen des Zinsniveaus zeitnah in die Beiträge einfließen.

Darüber hinaus plädiert die DAV dafür, bei Tarifwechseln innerhalb eines Unternehmens nicht alle Mittel aus dem Beitragsnachlass direkt zur Prämienreduktion einzusetzen. Er schlägt vor, einen Teil davon zu nutzen, um künftige Beitragsanpassungen abzuschwächen.

Gesetzlichen Prämienzuschlag flexibilisieren

Ein weiteres Thema, das die Aktuare umtreibt, ist der gesetzliche Zuschlag auf die Beiträge zur Krankenvollversicherung von 10%. Er wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 eingeführt. Die damit angesparten Mittel kommen den Versicherten zugute und werden ab Vollendung des 65. Lebensjahres zur Abmilderung von Beitragserhöhungen und ab Vollendung des 80. Lebensjahres zur Prämiensenkung eingesetzt. Laut DAV reiche dies jedoch angesichts steigender Lebenserwartungen nicht aus. Er schlägt daher vor, den gesetzlichen Zuschlag je nach Alter der Versicherten variabel zu gestalten und eine Verwendung der daraus generierten Mittel bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres zu ermöglichen.

Standardtarif für alle Versicherten in der PKV öffnen

Abschließend plädiert der DAV für eine Öffnung des Standardtarifs für alle PKV-Versicherten. Der Standardtarif war 1994 eingeführt worden, um insbesondere älteren Versicherten die Möglichkeit zu geben, ihre Beiträge zur Krankenversicherung zu reduzieren, indem sie in diesen günstigen Tarif wechseln. Er steht bisher jedoch nur Versicherten offen, die vor dem 01.01.2009 Mitglied der PKV wurden. (tos)

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