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Steuern & Recht
31. Mai 2017
Beratung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag zur IDD-Umsetzung

Beratung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag zur IDD-Umsetzung

Unter Leitung des CSU-Politikers Dr. Peter Ramsauer beriet am Mittwochmorgen der Wirtschaftsausschuss im Bundestag über die Versicherungsvertriebsrichtlinie. Als Sachverständige waren viele Vertreter aus der Versicherungsbranche geladen, um sich den Fragen der Parteien zu stellen.

Bezüglich der im von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf vorgesehenen Weiterbildungsvorgaben von insgesamt 15 Stunden pro Jahr waren sich die befragten Sachverständigen einig, dass diese durchaus gerechtfertigt sind, jedoch bei guten Versicherungsvermittlern ohnehin schon dem Mindeststandard entsprechen. Das Ausstellen von Zertifikation im Rahmen der Weiterbildung wirkt beim Kunden qualitätssteigernd und führt zu einem einheitlichen Maßstab. Die Weiterbildungspflicht der in nationales Recht umzusetzende Versicherungsvertriebsrichtlinie ist als solche somit keinesfalls zu weit gefasst. Elisabeth Stiller als Sachverständigenvertreterin des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) spricht in diesem Zusammenhang die Initiative „gut beraten“ an, in der zum derzeitigen Stand bereits ca. 125.000 freiwillige Teilnehmer bereits etwa 13 Mio. Punkte gesammelt haben. Von Januar bis Dezember letzten Jahres worden so im Durchschnitt 26 Stunden Weiterbildung geleistet, so Stiller. Diese Initiative ist, unabhängig vom Gesetz, allerdings bereits im Markt etabliert und akzeptiert.

Provisions- vs. Honorarberatung

Der Entwurf sieht vor, dass Versicherungsvermittler ausschließlich von dem Versicherungsunternehmen, mit dem sie direkt oder indirekt zusammenarbeiten, bezahlt werden dürfen. Honorare anzunehmen soll Versicherungsvermittlern verboten werden. „Damit soll eine klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern gewährleistet werden“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Zum Unterschied der Honorar- von der Provisionsberatung brachte Harald Peschken als befragter Sachverständiger der Kanzlei für Versicherungsberatung an, dass die Vergütung des Maklers bzw. Vermittlers in Form von Provision erst generiert wird, wenn der Versicherungsvertrag zum Abschluss kommt. Bei der Honorarberatung entsteht der Vergütungsanspruch bereits vorab durch die Beratungsdienstleistung als solche, wobei eine prozentuale Provision entfällt. Dies würde den Verbrauchern einiges an Geld ersparen. „Der Kunde macht ein richtiges Geschäft, wenn er zum Honorarberater kommt“, so Peschken. Im Rahmen der Provisionsberatung ist auch die Stornohaftung zu beachten. Constantin Papaspyratos als befragter Sachverständigenvertreter des Bund der Versicherten e. V. (BdV) machte auf den Preis- bzw. Leistungsbestandteil aufmerksam, der im Zuge der Vermittlung im Kundeninteresse zum Interessenskonflikt führen kann. Da die Provision vom Versicherungsunternehmen an den Vermittler gezahlt wird, kann man nicht von einem unbefangenen Verhältnis ausgehen, so Papaspyratos. Bei der unabhängigen Honorarberatung entfalle dieser Konflikt.

Forderungen der Sachverständigen

Lars Gatschke von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) sprach sich für eine Transformationsperiode aus, um den ganzen umzusetzenden Kriterien der Versicherungsvertriebsrichtlinie gerecht zu werden. Insbesondere bei bereits bestehenden Versicherungsverträgen muss diesen Beachtung geschenkt werden. Dr. Katrin Burkhardt als befragte Sachverständigenvertreterin des Verbands öffentlicher Versicherer forderte ebenso Unterstützung bei der Umsetzung sowie keinen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für die Versicherungsvermittler bzw. -makler. Abschließend gab Dieter Rauch als befragter Sachverständigenvertreter vom Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) an, dass die Richtlinie keine deutliche Verbesserung für die Verbraucher darstelle. Es müsse in jedem Fall klar angegeben werden, wie viel die Vermittlung kostet. Somit sei die Frage des betriebswirtschaftlichen Nutzens ausschlaggebend. Denn wenn jeder nur das bezahle, was er in Anspruch nimmt, werde es für alle billiger, so Rauch. (kk)