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12. Oktober 2016
Bundesländertrio will Wohnimmobilienkreditrichtlinie kippen

Bundesländertrio will Wohnimmobilienkreditrichtlinie kippen

Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben sich in den Streit um die nationale Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) eingeschaltet. Zusammen wollen sie am Freitag einen Reformentwurf in den Bundesrat einbringen, um die nationalen Gesetze zu entschärfen.

Der Streit um die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in nationales Recht geht in die nächste Runde. Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wollen am Freitag (14.10.) einen Reformentwurf in den Bundesrat einbringen. Die EU-Richtlinie habe schließlich zwar mit Blick auf mögliche Immobilienblasen das richtige Ziel gehabt. Die Umsetzung von Bundesjustizminister Heiko Maas war laut der baden-württembergischen Finanzministerin Edith Sitzmann aber einfach zu viel des Guten. Auch sie bekomme seit Monaten von zahlreichen Seiten zu hören, dass die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten stockt, insbesondere bei jungen Familien und Senioren.

Defizite beheben

Zusammen mit dem hessischen Finanzminister Thomas Schäfer hat Sitzmann daher einen Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erarbeitet, der mittlerweile auch von Bayern unterstützt wird. Durch diesen sollen die Defizite der aktuellen Gesetzgebung behoben werden. Insbesondere soll die Vergabe von Wohnungskrediten in Deutschland nicht an strengere Voraussetzungen geknüpft werden als in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

1:1 Umsetzung in nationales Recht

Die Bundesländer fordern unter anderem, dass Art. 18 Abs. 3 der EU-Richtlinie 1:1 in nationales Gesetz umgesetzt wird, der die Ausnahmetatbestände für den Bau und die Renovierung von Wohnimmobilien beinhaltet, bei denen die Vergabe des Baukredits vor allem auf den Wert der Immobilie gestützt werden darf. Zudem soll eingegrenzt werden, in welchen Fällen die Rückzahlung des Kredits als wahrscheinlich anzusehen ist. Die bisher fehlende Definition sorgt laut Branchenexperten für eine erhebliche Rechtsunsicherheit seitens der Kreditgeber. (mh)

Der vollständige Text des Gesetzentwurfs ist hier abrufbar.