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11. Juli 2014
Bundestag beschließt Aufbau des Finanzmarktwächters

Bundestag beschließt Aufbau des Finanzmarktwächters

Der Bundestag hat eine Anschubfinanzierung für den sogenannten Finanzmarktwächter bewilligt. Dieser soll für Transparenz am Finanzmarkt sorgen und den Interessen der Verbraucher mehr Gewicht verleihen. Im Fokus stehen unfaire Vertriebsmethoden, ineffiziente Produkte und Störungen im Wettbewerb des gesamten Finanzmarktes, also auch die Versicherungswirtschaft.

Der Finanzmarktwächter soll noch in diesem Jahr eingeführt werden. Im Haushalt ist eine Anschubfinanzierung von 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Aufgaben des Finanzmarktwächters sind die Beobachtung und Analyse des Finanzmarkts und die frühzeitige Identifizierung von Fehlentwicklungen.

Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz betont, dass mit der Einrichtung eines Finanzmarktwächters Verbraucher stärker geschützt werden sollen. Billen weiter: „Es ist gut, dass wir mit diesem Projekt nun schnell beginnen können. Auch die Einführung eines Sachverständigenrates für Verbraucherfragen ist ein wichtiger Schritt für besseren Verbraucherschutz.“

Umsetzung des Koalitionsvertrages

Mit dem Finanzmarktwächter wird eine Forderung des Koalitionsvertrages erfüllt. Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, müsse der Staat Schutz und Vorsorge anbieten. Bestehende Verbraucherorganisationen sollen daher mit einer speziellen Marktwächterfunktion „Finanzmarkt“ beauftragt werden.

Grundlage seiner Arbeit sollen demnach die zahlreichen Fälle der Verbraucherzentralen sein. Rund 130.000 Verbraucher wenden sich jährlich mit Problemen im Bereich Finanzdienstleistungen an die Beratungsstellen. Der Finanzmarktwächter soll die Fälle dokumentieren, systematisch auswerten sowie mit repräsentativen Umfragen und Marktbeobachtungen begleiten. Seine Erkenntnisse stellt er dann den zuständigen Behörden zur Verfügung. Für Verbraucher übersetzt er sie in klare Informationen. Notfalls setzt er kollektive Verbraucherrechte gerichtlich durch.

Initiative Finanzmarktwächter bereits seit dem Jahr 2011 aktiv

Bereits in der Zeit von 2011 bis Ende 2013 haben vzbv und die Verbraucherzentralen aus Eigenmitteln vereinzelt Marktbeobachtungen und Marktanalysen im Sinne eines Finanzmarktwächters durchgeführt. Dies waren unter anderem:

  • Aufforderung an die BaFin die Ergebnisse der Sonderprüfung im Fall Ergo öffentlich zu machen
  • Untersuchung der Umsetzung der Protokollpflicht in der Anlageberatung
  • Überprüfung der Vermögensanlagen-Informationsblätter (kb)

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