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8. November 2018
Bundestag hat Rentenpaket beschlossen

Bundestag hat Rentenpaket beschlossen

Der Bundestag hat soeben das Rentenpaket der großen Koalititon verabschiedet. Zentrales Element ist die sogenannte doppelte Haltelinie, wonach das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48% des Durchschnittslohns fallen soll. Auch der Beitragssatz von derzeit 18,6% soll bei 20% des Bruttolohns gedeckelt werden.

Das Parlament hat in seiner heutigen Sitzung das Rentenpaket verabschiedet, Es soll zum Jahreswechsel in Kraft treten und Verbesserungen für die Rentner in Deutschland bringen. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 362 Abgeordnete für das Vorhaben aus, 222 stimmten dagegen und 60 enthielten sich, wie Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) mitteilte. Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht unter anderem eine sogenannte doppelte Haltelinie beim Rentenniveau und beim Beitragssatz bis zum Jahr 2025 vor. Demnach soll das Rentenniveau nicht unter 48% des Durchschnittslohns fallen. Zudem soll auch der Beitragssatz von derzeit 18,6% bis dahin 20% des Bruttoeinkommens nicht übersteigen.

Einführung einer Beitragssatzgarantie

Um den Beitragssatz bei diesen 20% zu halten, ist die Einführung einer Beitragssatzgarantie geplant, indem bei Bedarf weitere Bundesmittel für die Rentenversicherung bereitzustellen sind. Der Bund verpflichtet sich außerdem, in den Jahren 2022 bis 2025 Sonderzahlungen in Höhe von 500 Mio. Euro pro Jahr als Finanzierungssockel für die allgemeine Rentenversicherung zu leisten.

Bessere Absicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit

Zu den weiteren Bestandteilen des Gesetzes zählen Verbesserungen für Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit. So soll die Zurechnungszeit für Rentenzugänge 2019 in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten verlängert werden. Ab 2020 ist geplant, die Zurechnungszeit schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben. Mit Zurechnungszeit ist die Zeit gemeint, die bei einer Erwerbsminderungsrente den vom Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten hinzugerechnet werden muss, um eine angemessene Sicherung zu erreichen.

Anhebung der Mütterrente

Das Rentenpaket sieht auch Verbesserungen bei der Mütterrente vor. Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten im kommenden Jahr bei der Rente etwas mehr Geld. Betroffen von dieser Anhebung sind etwa 10 Mio. Rentnerinnen in Deutschland, die pro Kind zwischen 15 und 16 Euro im Monat mehr bekommen.

Deutliche Kritik von Experten

Im Vorfeld war das Rentenpaket überwiegend auf Kritik gestoßen, so auch bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag am 05.11.2018. Als Hauptkritikpunkt nannten die Sachverständigen, dass die geplanten Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz hohe Kosten verursachen würden, ohne dass dadurch die Altersarmut wesentlich in den Griff zu bekommen sei. (tk)

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