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7. November 2018
Rentenpaket erntet harsche Kritik von Experten im Bundestag

Rentenpaket erntet harsche Kritik von Experten im Bundestag

Das Rentenpaket der Bundesregierung ist gestern in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag von Experten überwiegend kritisiert worden. Vor allem der Arbeitgeberverband bemängelte die hohen Kosten für Haltelinien bei Rentenniveau und Beitragssatz und bezeichnete das Paket als ungerecht und kurzsichtig.

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag haben Sachverständige am gestrigen 05.11.2018 die Rentenpläne der Regierung überwiegend kritisiert. Dass die geplanten Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz hohe Kosten verursachen ohne dass dadurch die Altersarmut wesentlich in den Griff zu kriegen sei, war dabei der Hauptkritikpunkt der Experten.

Doppelte Haltelinie bei Rentenniveau und Beitragssatz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht vor, in der gesetzlichen Rentenversicherung eine sogenannte doppelte Haltelinie einzuführen. Einerseits soll das Rentenniveau nicht unter 48% des Durchschnittslohns fallen. Andererseits soll auch der Beitragssatz bei 20% des Bruttolohns gedeckelt werden. Diese Haltelinien sollen vorerst bis 2025 gelten. Darüber hinaus soll es Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente, Mütterrente und Rente für Geringverdiener geben.

Arbeitgeber: Rentenpläne sind teuer und kurzsichtig

Die schärfste Kritik kam von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). Eine doppelte Haltelinie sei einseitig an den Interessen der Rentner orientiert, die Rentenpläne seien insgesamt „teuer, ungerecht und kurzsichtig“ heißt es in der Stellungnahme des BDA.

Der Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf sieht hingegen in der doppelten Haltelinie einen Widerspruch zum Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragssatzfestlegung führe zu einer Abschwächung der paritätischen Finanzierung – zugunsten der Arbeitgeber. Altersarmut könne so nicht verringert werden, kritisiert der Experte. Selbst der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht Mängel: Eine harte Deckelung des Beitragssatzes würde die Belastung von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer verlagern.

Linke fordert vollständige Gleichstellung der Mütterrente

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente auf 65 Jahre und acht Monate anzuheben, die Leistungen für Kindererziehungszeiten (Mütterrente) auszudehnen und Geringverdiener zu entlasten. Zu diesen Punkten haben die Linke und die Afd Anträge vorgelegt, die Gegenstand der Anhörung waren. Die Linke fordert, die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 01.07.2018 abzuschaffen und die sogenannte Zurechnungszeit vom 62. auf das 65. Lebensjahr auszudehnen. Bei der Mütterrente beantragt sie die vollständige Gleichstellung aller Kindererziehungszeiten. Die AfD wiederum fordert, die Mütterrente nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. 

Der Bundestag hatte Mitte Oktober mit der Debatte über die Rentenpläne begonnen. Am kommenden Donnerstag, den 08.11.2018 wird der Gesetzentwurf abschließend im Bundestag debattiert. (tos)

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