Seit März 2017 darf die in Deutschland illegale Droge Cannabis als Medikament auf Rezept in der Apotheke ausgegeben werden. Ärzte können Cannabis als Schmerzmittel in Form von Blüten, Tropfen oder als Spray für schwerkranke Patienten verordnen. Die Kassen müssen allerdings zustimmen. Wie sich zeigt, ist die Nachfrage überraschend hoch. Laut einer Umfrage der „Rheinischen Post“ bei den gesetzlichen Krankenkassen Techniker (TK), Barmer und AOK-Bundesverband verzeichneten die Krankenkassen bereits über 13.000 Anträge auf Kostenübernahme. Vor der Zulassung von Cannabis als Medikament hatten nur etwa 1.000 Menschen in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für den Konsum. Im Zuge des Gesetzentwurfs hatte man rund 700 Patienten pro Jahr erwartet, die Cannabis auf Rezept benötigen.
Bewilligungsraten von mehr als 60%
Der Umfrage zufolge erhielten die AOK-Kassen insgesamt 7.600 Anträge auf Erstattung der Kosten von Cannabis, von denen 65% genehmigt wurden. Bei der Barmer gingen bis Ende 2017 rund 3.200 Anträge ein, davon wurden fast 62% bewilligt. Die TK verzeichnete bis Ende November 2017 rund 2.200 Anträge auf Kostenerstattung, wovon 64% eine Genehmigung erhielten. Laut Rheinischer Post melden die Krankenkassen übereinstimmend, dass die übrigen Anträge nicht komplett abgelehnt würden. Viele seien lediglich unvollständig oder die Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie nicht ausreichend dargelegt.
Cannabis in der Palliativmedizin
Cannabis auf Rezept gibt es in der Palliativmedizin für schwerkranke Patienten, bei denen die Ärzte keine Alternative mehr in anderen Therapien sehen. Auch bei der Behandlung von Multipler Sklerose kann Cannabis legal eingesetzt werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, betont, dass Cannabis kein Allheilmittel sei. Für sie zeige aber die steigende Zahl der Genehmigungen, wie wichtig es gewesen sei, das Gesetz auf den Weg zu bringen und den Zugang zu Cannabis für Schwerkranke damit zu erleichtern. (tk)
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können