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4. August 2014
DKM News: Neu zur Leitmesse 2014 – der Kongress Maklerrecht

DKM News: Neu zur Leitmesse 2014 – der Kongress Maklerrecht

Die DKM, die vom 28.-30.10.2014 in den Westfalenhallen Dortmund stattfindet, ist die Informationsdrehscheibe für Know-how in der deutschen Maklerschaft. Dies erfordert eine konsequente Ausrichtung am Informationsbedarf der Makler. Deshalb legt die Kanzlei Blanke Meier Evers aus Bremen in diesem Jahr den Grundstein für das neue Kongressformat Maklerrecht.

Denn Makler interessieren sich längst nicht mehr nur für Produktlösungen. Die Regulierungswut des Gesetzgebers hat es vielmehr mit sich gebracht, dass Makler ihre Betriebe, Abläufe und Prozesse den geänderten gesetzlichen Vorgaben anpassen, um eine nachhaltige Ertragsstärke auch in Zeiten sinkenden Courtageaufkommens zu erzielen.

Zum Auftakt des neuen Kongresses werden fünf Spezialisten aus fünf führenden Anwaltsbüros den Messebesuchern in sechs Vortragsveranstaltungen ein breites Informationsspektrum rund um aktuelle Rechtsthemen der Maklerwelt bieten. Im Vordergrund steht dabei, den Maklern konkrete Handlungsoptionen für die tägliche Arbeit aufzuzeigen.

Der Kongress findet am Donnerstag, 30.10.2014 zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr in Halle 5 Raum 1 statt. Themen sind: „Die Kunst des Kleingedruckten: Maklerverträge bedarfsgerecht und haftungssicher gestalten“, „Entgeltliche Serviceleistungskonzepte zur Ergänzung der provisionsfinanzierten Beratung“, „der Auf- und Ausbau des Maklerbetriebs“, „Haftungsfallen bei der Vermittlung von Personen und Sachversicherungen“, „Honorarberatung versus provisionsbasierte Beratung“ und „die Courtagezusage des Versicherers“. Typische Maklerverträge werden darauf hin untersucht, welche Klauseln nützlich, überflüssig, kontraproduktiv oder sogar gefährlich sind. Praxisgerecht werden des Weiteren rechtliche Erfordernisse bei der Einführung entgeltlicher Serviceleistungen des Maklers dargestellt. Das Thema Auf- und Ausbau des Maklerbetriebes spannt den Bogen von der nachhaltigen Bindung von Nachwuchskräften bis hin zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Es folgt die Darstellung typischer Beratungsfehler und deren Vermeidung im Neu- und Bestandsgeschäft für Personen- und Sachversicherungen. Mit der Gegenüberstellung von honorargestützter und provisionsfinanzierter Beratung werden den Messegästen Möglichkeiten aufgezeigt, im Kundengespräch die Vor- und Nachteile beider Maklervergütungen wertfrei darzustellen. Schließlich werden aktuelle Courtagezusagen eine kritischen Bestandsaufnahme dahin unterzogen, was sich Makler vom Versicherer bieten lassen müssen und was nicht.

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