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Steuern & Recht
11. Juli 2018
DSGVO-Klagewelle rollt, Bundesrat hält dagegen

DSGVO-Klagewelle rollt, Bundesrat hält dagegen

Was manche befürchtet haben, ist eingetreten: Abmahnungen in Folge der DSGVO nehmen zu und treffen kleine und mittlere Unternehmen besonders hart. Doch damit nicht genug: Jetzt sollen Vermittler auch mit Unterlassungsansprüchen an Wettbewerber herangetreten sein und Kunden mit Schmerzensgeldforderungen an Makler. Umso beruhigender ist es vielleicht, dass erste gesetzliche Maßnahmen gegen diese Klagewellen bereits den Bundesrat passiert haben.

Kaum hatte man das Gefühl, dass sich der Trubel um die DSGVO langsam legt und die Unternehmen deren Umsetzung immer besser im Griff haben, schon tritt die Verordnung erneut als Schreckgespenst auf – in Form von sich häufenden Abmahnungen und Klagewellen. Dabei berichtet die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) auch von Fällen, wo bei Datenschutzverstößen Vermittler gegen ihre Wettbewerber mit Unterlassungsklagen vorgingen. Wirth Rechtsanwälte hingegen hat jetzt auf einen Fall aufmerksam gemacht, bei dem ein Kunde gegen einen Versicherungsmakler Schadensersatzansprüche wegen mangelnder Datenverschlüsselung geltend machen will.

Schmerzensgeld wegen mangelnder Datenverschlüsselung?

Im konkreten Fall forderte eine Frau Schadensersatz in Höhe von 3500 Euro von einem Maklerunternehmen. Dieses hatte bei einer Anfrage für eine private Krankenversicherung über ein Kontaktformular personenbezogene Daten ohne https als Transportverschlüsselung übermittelt. Auch monierte die Kundin, die Website habe kein SSL-Zertifikat. Begründet worden sei die Höhe der Forderung mit der persönlichen Belastung der betroffenen Frau.

Rechtsanwalt Norman Wirth, selbst als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter tätig, kommentiert den Fall wie folgt: „Das Thema Abmahnwelle ist sicherlich nicht vom Tisch. Aber hier haben wir es mit einer teureren Masche zu tun. Explizit ist im Zusammenhang mit der DSGVO seitens des Gesetzgebers von abschreckend hohen Schadenersatzzahlungen die Rede. Es wird teilweise schon erwartet, dass wegen der Anwendung der Rechtsprechung des EuGH höhere Schmerzensgeldbeträge bei DSGVO-Verstößen zu zahlen sein werden, als für Körperverletzungen nach deutschem Recht. Nichts tun ist also keine Option mehr.“

Gesetzesentwurf gegen Abmahnungen vom Bundesrat befürwortet

Zum Glück kann von mangelnder Tatkraft bei diesem Thema keine Rede sein. Einigkeit zwischen den Akteuren besteht jedenfalls darüber, dass missbräuchliche Abmahnungen unterbunden werden sollen. Die Regierungsfraktionen wollten ursprünglich eine entsprechende Klausel in das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Musterfeststellungsklage einfließen lassen. Sie konnten sich aber nicht einigen.

In seiner Sitzung am 06.07.2018 hat nun aber der Bundesrat ein Entschließung auf den Weg gebracht, in der er die Bundesregierung auffordert, bis zum 01.09.2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der DSGVO ergehen. Er soll regeln, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind.

Bayern fordert Geltung auch für zivilrechtliche Ansprüche

Die Entschließung geht zurück auf einen Gesetzesantrag, den das Bundesland Bayern vorgelegt hatte. Übergeordnet geht es Bayern auch darum, dass die engen Vorgaben der DSGVO künftig auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gelten sollen. Diese stützen sich darauf, dass ein Unternehmer personenbezogene Daten eines Verbrauchers entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet und kommerzialisiert.

So geht es weiter

Der Gesetzesantrag geht nun weiter in die zuständigen Ausschüsse und wird anschließend und nach der parlamentarischen Sommerpause zurück ins Plenum zum Beschluss. (tos)

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Matthias Köster am 11. Juli 2018 - 14:02

Heute erreicht mich ein Fax eines Anwalts aus Berlin mit ebenso einer "Schmerzensgeldforderung" über 3.500 EUR von einer Dame, die sich Ende Mai einmal über mein Kontaktformular gemeldet hatte.
Das scheint mir ja eine für den Anwalt erfolgversprechene Masche zu sein. Wen hat das noch erreicht? Vielleicht wehren wir uns mal alle gemeinsam gegen diesen Anwalt, damit er so etwas in Zukunft unterlässt.