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Steuern & Recht
28. Januar 2015
Effektive Wirkung der kalten Progression derzeit gering

Effektive Wirkung der kalten Progression derzeit gering

Das Bundeskabinett hat einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2013 bis 2016 veröffentlicht. Aufgrund der gegenwärtig niedrigen Inflationsrate und der erfolgten Anhebung von steuerlichen Freibeträgen sei die effektive Wirkung der kalten Progression derzeit vergleichsweise gering.

Gemäß dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression aus dem Jahr ist die Bundesregierung verpflichtet alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (Steuerprogressionsbericht) vorzulegen. Ein erster Bericht ist nun am 28.01.2015 veröffentlicht worden.

Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unveränderten Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt. Für Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble ist und bleibt der Abbau der kalten Progression aus steuersystematischen Gründen ein wichtiges Anliegen. Dies gelte auch wenn sich die zusätzliche Belastung der Steuerzahler durch die kalte Progression zurzeit in engen Grenzen halte.

Kalte Progression ist gedämpft

Die Berechnungen des Fraunhofer Instituts im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zeigen, dass die Wirkung der kalten Progression mit 0,6 Mrd. Euro im Jahr 2013 für Bund, Länder und Gemeinden im Ergebnis vergleichsweise gering war. Im Jahr 2014 ist es im Ergebnis zu gar keiner kalten Progression gekommen. Ursache sind die niedrigen Inflationsraten und die Anhebungen des Grundfreibetrags 2013 und 2014. Beides sorgte zusammen für eine Dämpfung der kalten Progression.

Verschiedene Szenarien für die Jahre 2015 und 2016

Für die Auswirkungen der kalten Progression in den Jahren 2015 und 2016 wurden drei Szenarien abhängig von der Verbraucherpreisentwicklung berechnet. Sollte die Inflationsrate bei 1% liegen, würde das Volumen der zusätzlich entstehenden kalten Progression weniger als 1 Mrd. Euro betragen. Bei einer Preisniveausteigerung von 1,5% ergäben sich Auswirkungen von knapp 2 Mrd. Euro. Bei einer Inflationsrate von 2% wäre eine kalte Progressionswirkung in Höhe von rund 3 Mrd. Euro zu verzeichnen.

Der Bericht (abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de) wird nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet. (kb)