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3. Dezember 2015
Es bleibt dabei: Neue Assekuranz Gewerkschaft ist nicht tariffähig

Es bleibt dabei: Neue Assekuranz Gewerkschaft ist nicht tariffähig

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Neuen Assekuranz Gewerkschaft zurückgewiesen und damit ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts bestätigt. Damit bleibt die NAG nicht tariffähig.

Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte am 09.04.2015 entschieden, dass die Ende 2010 gegründete Neue Assekuranz Gewerkschaft e.V. (NAG) keine tariffähige Gewerkschaft ist (Az.: 9 TaBV 225/14). Das Urteil wurde nun – nach Informationen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di – vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.

ver.di begrüßt, dass nun Klarheit über die Rolle der NAG geschaffen wurde. „Für die Beschäftigten ist es wichtig, dass nur solche Arbeitnehmerorganisationen als Gewerkschaften anerkannt werden, die in der Lage sind, Tarifforderungen nicht nur aufzustellen, sondern auch durchzusetzen und anschließend aufgrund ihrer Organisationskraft die Umsetzung dieser Tarifverträge sicherzustellen“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister. Dies stärke die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Er wies darauf hin, dass von tarifunfähigen Verbänden abgeschlossene Tarifverträge nichtig, also von Anfang an unwirksam sind.

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