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Steuern & Recht
2. September 2014
Finanzämter: Rheinland-Pfalz schnell, Bremen langsam

Finanzämter: Rheinland-Pfalz schnell, Bremen langsam

Nur rund 38 Tage brauchten die Finanzämter in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr zum Bearbeiten der Steuererklärung eines Arbeitnehmers. Damit verfügt Rheinland-Pfalz über die schnellsten Finanzämter in Deutschland. Das hat eine gemeinsame Befragung des Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz und BILD ergeben.

Rund sechs Stunden Zeit investiert ein Arbeitnehmer in seine Steuererklärung. Unternehmer brauchen häufig deutlich länger. Bei all der Mühe möchte der Steuerzahler schnell den Steuerbescheid erhalten. Schließlich erwarten viele eine Steuererstattung. Je nachdem, in welchem Bundesland der Steuerzahler wohnt, kann es unterschiedlich lange dauern, bis der Steuerbescheid im Briefkasten steckt und die Erstattung auf dem Bankkonto landet.

„Vorbildlich schnell waren 2013 die Finanzämter in Rheinland-Pfalz. Im Durchschnitt wurden nur 38 Tage zum Bearbeiten der Einkommenssteuererklärung eines Arbeitnehmers benötigt“, lobt René Quante, Geschäftsführer des Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. „Auf den Plätzen 2 und 3 folgten Hamburg mit 44 Tagen und Brandenburg mit 46 Tagen. Viel Geduld mussten die Steuerzahler in Bremen aufbringen. In der Hansestadt lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 96 Tagen.“

Vielfältige Gründe für lange Bearbeitungszeiten

Die Gründe für unterschiedlich lange Bearbeitungszeiten sind vielschichtig – genannt wurden Krankenstände, Altersstrukturen, Renovierungsarbeiten in den Ämtern und Umstellungen in Computersystemen. Doch auch die zusätzliche Menge an Steuererklärungen von Senioren wird unterschiedlich gut bewältigt. Über eines können sich jedoch alle Steuerzahler freuen: Erstattungsfälle und Nachzahlungsfälle werden in allen Bundesländern gleich behandelt. Viele Steuerzahler hatten vermutet, dass Fälle mit einer Steuererstattung länger im Amt liegen bleiben.

Eine Tabelle mit den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in 2013 im Bundesländervergleich kann auf www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de heruntergeladen werden. (kb)