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18. Juli 2023
Fokusgruppe private Altersvorsorge: Das sagt die Branche

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Fokusgruppe private Altersvorsorge: Das sagt die Branche

Das sagt der GDV dazu

Und was sagen die an den Beratungen beteiligten Branchenverbände? Aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft sind die Vorschläge der Fokusgruppe jedenfalls ambivalent. Zum einen sei laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) die Abkehr von einem Staatsfonds ein klares Zeichen für Vielfalt und Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucher. Zum anderen aber verkenne der Bericht, dass Alterssicherung viel mehr sei als nur Vermögensaufbau.„Die Bedeutung lebenslanger Renten und Mindestgarantien für die Menschen wird leider unterschätzt“, kritisiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Daher sieht der GDV bei der Ausgestaltung der Auszahlungsphase Nachbesserungsbedarf. „Es ist [zwar] gut, wenn die Sparer freier über ihr Vermögen verfügen können. Es wäre aber bei einem Altersvorsorgeprodukt kontraproduktiv, die lebenslange Rente aufzugeben“, heißt es beim GDV. Nur so sei sichergestellt, dass die Ersparnisse nicht vor dem Lebensende aufgebraucht seien. Denn die geförderte private Altersvorsorge stehe für Verlässlichkeit in Form lebenslanger Renten.

Neue Impulse verspricht sich der GDV unterdessen vom Wegfall des 100%-igen Beitragserhalts in der Ansparphase. Damit werde das Produktangebot wieder steigen, nachdem sich in der Niedrigzins-Phase viele Anbieter aus dem Geschäft mit der geförderten privaten Altersvorsorge zurückgezogen hatten, skizziert man die Folgen. Ganz aufgeben werde man aus Sicht der Versicherer die Kapitalgarantien jedoch nicht, auch wenn sich die Fokusgruppe mehrheitlich für einen völligen Garantieverzicht ausgesprochen habe. „Das von den Versicherern vorgeschlagene einheitliche Garantieniveau von 80% sei ein guter Kompromiss zwischen Sicherheit und Rendite“, resümiert daher der GDV.

BVI spricht von Paradigmenwechsel

Der deutsche Fondsverband BVI hat den Bericht der Fokusgruppe wiederum begrüßt. So spricht der Verband von einem Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge. Künftig nämlich sollen private Altersvorsorgeprodukte auf Garantien und Verrentung verzichten und die Auszahlphase flexibel gestalten können. Und ohne Garantiezwang könne das Aktiensparen ausgeweitet werden.

Daneben unterstützt der Fondsverband die Empfehlung der Fokusgruppe, den Verzicht auf die Beitragsgarantie auch auf den Bestand der Riesterverträge anzuwenden. Befürwortung erhält außerdem die Absage an einen Staatsfonds. Thomas Richter: „Das ist ein wichtiges Signal. Denn in der sozialen Marktwirtschaft setzt der Staat die Regeln und ist Schiedsrichter. Sobald der Schiedsrichter selbst mitspielt, ist der Wettbewerb verzerrt und nicht marktwirtschaftlich. Das verhindert Produktvielfalt und fairen Wettbewerb.“

Weitere Stimmen

Die ebenfalls an den Beratungen beteiligte Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (aba) begrüßte den Reformvorschlag ebenfalls. „[...] die Empfehlung, bestimmte Formen der Förderung für die private Vorsorge auch für die betriebliche Altersversorgung nutzen zu können, sei richtig. Die Erfahrungen habe man bereits im Bereich der [...] Riester-Rente gemacht, denn rund 10% aller Riester-Renten würden als Betriebsrente organisiert“, erklärte Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba. Allerdings sei nicht mehr Vermögensbildung, sondern mehr lebenslange Leistungen vonnöten. Daher bedauere man bei der aba, dass sich die Fokusgruppe nicht deutlicher für eine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch Altersvorsorgeprodukte ausgesprochen hat – ein gemeinsamer Punkt mit dem GDV.

Beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) hält man unterdessen die konkreten Empfehlungen Aktien, aber auch Beteiligungen und Immobilien für eine höherverzinsliche Kapitalanlage fürs Alter zu nutzen, für sinnvoll. „Deshalb brauchen wir dringend den gesetzlichen Startschuss, um die Deutschen für Aktien, Fonds, ETFs oder andere Wertpapiere zu begeistern“, schreibt der BdB.

Unisono wiederum waren sich alle Branchenverbände darin einig, dass die Bundesregierung die Vorschläge nun konstruktiv aufgreifen und noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf einreichen solle. (as)

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