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4. Juni 2014
GKV-Reform: Ausschuss stimmt zu

GKV-Reform: Ausschuss stimmt zu

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages gibt grünes Licht für das an mehreren Stellen veränderte Gesundheitsreformgesetz der Regierung. Neben der Einrichtung einer Übersichtsseite im Internet zu den Zusatzbeiträgen kommen nun unter anderem auch Soforthilfen für Hebammen.

Mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition billigte der Ausschuss am 04.06.2014 den Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (Bt-Drs.: 18/1307). Zuletzt hatte es noch diverse Änderungsanträge seitens der Koalitionsfraktionen und des Bundesrates gegeben, die nun in den Entwurf eingearbeitet werden. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist für den 05.06.2014 im Bundestag vorgesehen.

Informationspflicht über Zusatzbeiträge

Der Gesetzentwurf ist nach einer Expertenanhörung am 21.05. 2014 zugunsten der Versicherten noch einmal angepasst worden. Verbraucherverbände hatten gefordert, im Internet die Zusatzbeiträge der Krankenkassen darzustellen, damit die Versicherten entscheiden können, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen. Nun ist im Gesetz vorgesehen, dass die Kassen ihre Mitglieder rechtzeitig und schriftlich über erstmalige oder erhöhte Zusatzbeiträge informieren müssen. Zudem soll der GKV-Spitzenverband im Internet eine aktuelle Übersicht bereitstellen, aus der deutlich wird, welche Kassen einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erheben.

Soforthilfen für Hebammen

Die geplanten Soforthilfen für Hebammen finden breiten Zuspruch, nachdem im Gesetzentwurf ein sogenannter Sicherstellungszuschlag für Geburtshelferinnen in Abhängigkeit von der Zahl der betreuten Geburten vorgesehen ist. Die Hebammen müssen künftig aber bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und diese mit der Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen belegen. Der Zuschlag soll im Sinne einer flächendeckend verfügbaren Geburtshilfe insbesondere jenen Hebammen helfen, die nur wenige Geburten betreuen und unter den extrem hohen Berufshaftpflichtprämien leiden. Das Kernproblem der teuren Versicherungen in einem schrumpfenden Markt ist aber weiter nicht gelöst.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung auch die Beitragsautonomie sowie den Qualitäts- und Preiswettbewerb der Krankenkassen untereinander stärken. Heftig umstritten ist weiterhin die Frage der paritätischen Finanzierung im Gesundheitswesen, die nach Auffassung der Opposition mit dem Gesetz aufgehoben wird, weil Beitragssatzsteigerungen künftig allein von den Versicherten getragen werden müssen. Dies sei der Hauptgrund, weshalb dem Gesetz insgesamt nicht zugestimmt werden könne. (kb)

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