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4. Juni 2014
GKV-Reform: Keine Deckelung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge vorgesehen

GKV-Reform: Keine Deckelung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge vorgesehen

Der Bundesrat hat Änderungen am Gesetzentwurf für die Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Unter anderem sollen Verwaltungsvorschriften vereinfacht, mehr Mitspracherecht erwirkt sowie ältere Mitglieder in der PKV vor zu hohen Beiträgen geschützt werden. Die Bundesregierung hat mehrere Vorschläge abgelehnt. Nun hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages grünes Licht für das Reformgesetz gegeben. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist am 04.06.2014 im Bundestag vorgesehen.

Die Länder fordern unter anderem weitere Hilfen für ältere Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit hohen Beiträgen. Sie regen an, den neuen Zusatzbeitrag aus der Berechnung des Höchstsatzes des Basistarifs in der PKV herauszunehmen. Der Basistarif in der PKV soll Versicherte vor einer finanziellen Überforderung bewahren. Die Regierung folgt dieser Anregung nicht, weil in dem Fall künftige Beitragssteigerungen in der GKV für die PKV nicht berücksichtigt würden. Eine solche Entkopplung der GKV-Beiträge vom PKV-Basistarif, die vergleichbare Leistungen anbieten sollen, wäre nicht sachgerecht, argumentiert die Regierung.

Grüne sehen Belastung der GKV-Mitglieder

Auf die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen nach Überzeugung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den nächsten Jahren deutlich höhere Belastungen zu. In einer Kleinen Anfrage (Bt-Drs.: 18/1513) an die Regierung schreiben die Abgeordneten, künftige Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen müssten laut dem GKV-Finanzreformgesetz allein die Arbeitnehmer schultern.

Defizit im zweistelligen Milliardenbereich befürchtet

Für das Jahr 2015 zeichne sich nach Daten des Bundesgesundheitsministeriums bereits ein mögliches Defizit von 2,5 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenkassen ab. Bis 2017 sei demnach sogar mit einem Fehlbetrag von zehn Milliarden Euro zu rechnen. Der bisher vorgesehene Sozialausgleich bei Zusatzbeiträgen der Kassen entfalle ab 2015. Dadurch rechne die Große Koalition mit einer Entlastung des Haushaltes in Höhe von 3,8 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018. Weitere insgesamt sechs Milliarden Euro kämen 2014 und 2015 durch die Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zusammen. Der Bundesrechnungshof komme zu dem Schluss, dass, wenn der Gesundheitsfonds in diesen beiden Jahren keine Überschüsse erzielen sollte, der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro im Jahr 2016 nicht einmal mehr zur Deckung der Mindestreserve von 4,1 Milliarden Euro reichen könnte.

Die Grünen-Abgeordneten bezweifeln vor diesem Hintergrund die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, wonach ab 2015 mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder weniger bezahlen werden als heute und fragen unter anderem, auf welche Berechnungen sich die Prognose stützt.

Einkommensabhängige Zusatzbeiträge werden ermöglicht

Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (Bt-Drs.: 18/1307 - GKV-Finanzreformgesetz) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6% sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3% festgeschrieben wird. Die bisher pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich entfallen. Dafür können die Kassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Eine Deckelung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist nicht vorgesehen. Auf eine Frage der Fraktion Die Linke, ob „eine Grenze für die maximale Höhe beziehungsweise den maximalen Anteil der Zusatzbeiträge an der GKV-Finanzierung“ vorgesehen sei, antwortete die Regierung unlängst, dies sei nicht geplant. Jedoch werde die Entwicklung der Zusatzbeiträge sorgfältig beobachtet. Bezieher von Arbeitslosengeld I und II müssen keine Zusatzbeiträge zahlen. (kb)

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