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29. April 2024
Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung steigt auf 1%
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Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung steigt auf 1%

 Das Bundesfinanzministerium hat am Montag beschlossen, dass der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ab 2025 auf 1,0% steigen wird. Das Finanzministerium folgt damit der Empfehlung der Deutschen Aktuare. Zuletzt lag der Zins bei 0,25%.

Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll künftig bei 1,0% liegen. Das hat das Bundesfinanzministerium am Montag beschlossen.

Die Versicherungswirtschaft reagiert prompt: Der GDV begrüßt die Anhebung des Höchstrechnungszinses von derzeit 0,25% auf 1,0% ab 2025. Bereits Ende November hatten die Deutschen Aktuare eine Anhebung auf 1,0% empfohlen, die Branche hatte in den vergangenen Wochen auf eine baldige Entscheidung des Bundesfinanzministeriums gehofft.

„Die Anhebung des Höchstrechnungszinses ist eine angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“, sagt der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.“ Damit haben die Versicherer Klarheit für 2025 und können sich noch rechtzeitig auf die anstehenden Änderungen vorbereiten. Eine Umstellung des Zinses bereitet den Versicherern immer viel Arbeit in IT und Verwaltung. Gleichermaßen könnte ein höherer Zins neue Impulse für die Produktentwicklung geben. Erst in den vergangenen Tagen hatte AssCompact bei Versicherern nachgefragt, was eine Erhöhung aus ihrer Sicht bedeuten würde.

Wie der GDV betont, ist die jetzige Anpassung die erste Erhöhung seit 30 Jahren. Versicherer können ihren Kunden damit höhere Garantien bieten, und auch die garantierten Rentenleistungen können steigen. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus.

Eine Forderung hängt Asmussen seinem Statement zum Höchstrechnungszins gleich noch an: „Unabhängig davon sollte die Mindestbeitragsgarantie in der geförderten Altersvorsorge abgesenkt werden, damit mehr Gelder in renditeträchtigere Anlagen investiert werden können.“ Dies fordern die Versicherer mit Blick auf die bAV und die Riester-Rente bereits seit geraumer Zeit. (bh)

Bild: © Viktor Koldunov – stock.adobe.com