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30. April 2024
HDI aktualisiert Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
Cropped image of architect working with construction plans

HDI aktualisiert Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

HDI hat ihren Berufshaftpflichttarif für Architekten und beratende Ingenieure überarbeitet. Neben aktuellen Entwicklungen, denen mit Anpassungen im Tarifwerk Rechnung getragen werden, wurden Sublimits angepasst und der Selbstbehalt für Existenzgründer reduziert.

HDI hat Anpassungen bei ihrer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und beratenden Ingenieuren bekannt gegeben. Für diese Berufsgruppen ist ein aktueller Versicherungsschutz aufgrund oft komplexer Haftungssituationen und steigender Fokussierung der Gerichte auf den Verbraucherschutz von besonderer Bedeutung, so der Versicherer.

Nur wenn der Versicherungsschutz immer wieder angepasst wird, lässt sich beispielsweise verhindern, dass sich durch aktuelle Rechtsauslegungen oder technische Entwicklungen Deckungslücken auftun, wird Christian Kussmann, Vorstand Firmen/Freie Berufe der HDI Versicherung. „Im Schadenfall kann das erhebliche Auswirkungen haben.“

Selbstbehalt für Existenzgründer gesenkt

Der Tarif wurde angesichts aktueller Entwicklungen, beispielsweise im Hinblick auf die Schadensituation, angepasst. In der Konsequenz gelten für viele Sachverständige und Gutachter günstigere Konditionen. Zudem wurde die Versicherungssumme für die Büro/Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherungen angehoben und Sublimits erhöht.

Für Existenzgründer wurde der Selbstbehalt von 2.500 Euro auf 1.000 Euro gesenkt. Als Existenzgründer gilt dabei, wer sein Unternehmen maximal 12 Monate vor Vertragsbeginn gegründet hat. Für Mitglieder anerkannter Berufsverbände oder -kammern gewährt der Versicherer Mitgliedernachlässe entsprechend aktuell gültiger Vereinbarungen. Das gilt für Neu- als auch für Bestandskunden. (js)

Bild: © DragonImages – stock.adobe.com