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2. Oktober 2023
Heizungsgesetz kann Anfang 2024 in Kraft treten

Heizungsgesetz kann Anfang 2024 in Kraft treten

Das Heizungsgesetz hat den Bundesrat passiert. Bayerns Antrag, den Vermittlungsausschuss anrufen, fand keine Mehrheit. Somit ist das Gesetz nun gebilligt, denn es bedurfte keiner Zustimmung der Länder. Der Bundesrat fordert die Regierung auf, zur nächsten GEG-Novellierung die finanzielle Förderung zu erweitern.

Vor rund drei Wochen hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen (AssCompact berichtete). Nun hat das sogenannte Heizungsgesetz die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Bayern ist mit seinem Antrag, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, gescheitert. Somit ist das Gesetz automatisch gebilligt, denn eine Zustimmung der Länder war nicht erforderlich. Damit kann das Gesetz in weiten Teilen Anfang 2024 in Kraft treten.

Bundesrat verlangt weitergehende Fördermaßnahmen

Um die Bundesbürger zu unterstützen, soll die Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude angepasst werden. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen geplant.

In einer begleitenden Entschließung verlangt der Bundesrat von der Bundesregierung, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein. (tk)

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