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26. Juni 2017
IDD: Änderungen zugunsten der Versicherungsmakler erwartet

IDD: Änderungen zugunsten der Versicherungsmakler erwartet

Hoffnung für Versicherungsmakler: Der Gesetzentwurf zur IDD soll nach Informationen des AfW nun doch so geändert werden, dass deren Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

Nur wenige Tage vor der Verabschiedung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Bundestag gibt es gute Neuigkeiten für Versicherungsmakler. Wie der AfW mit Verweis auf Koalitionskreise berichtet, soll der Regierungsentwurf nun voraussichtlich an zwei für Makler entscheidenden Punkten entschärft werden: Die Vergütung durch Privatkunden in Form von Honoraren soll möglich bleiben. Bisher war vorgesehen, dass Makler private Mandanten künftig ausschließlich über Provisionen beraten dürfen. Dieses Provisionsgebot hatte der AfW als verfassungswidrig bezeichnet und diese Position mit einem öffentlich gemachten Gutachten von Prof. Schwintowski untermauert.

Doppelberatungspflicht soll entfallen

Außerdem soll, wie der AfW weiter berichtet, die Doppelberatungspflicht im Gesetzesentwurf voraussichtlich wegfallen. Die Idee dahinter war ursprünglich, dass Kunden sowohl durch den Makler als auch durch den Produktgeber, also den Versicherer beraten werden sollen. Laut dem AfW hätte dies dazu geführt, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen. Beides war im Vorfeld von den Vermittlerverbänden teils heftig kritisiert worden (AssCompact berichtete).

AfW sieht seine Initiative „Einspruch IDD“ bestätigt

Der AfW sieht in den Veränderungen im Gesetzentwurf unter anderem einen Erfolg seiner Initiativen, die er rund um die ersten Beratungen über die IDD im Bundestag initiiert hat (AssCompact berichtete). Dazu zählt unter anderem die Initiative „Einspruch IDD“: „Es ist ein guter Tag für unsere Mitglieder und alle Versicherungsmakler. Unser deutliches Eintreten für die Interessen der Versicherungsmakler hat in der Politik Gehör gefunden. Unsere Argumente wurden verstanden“, sagt AfW Vorstand Frank Rottenbacher in einer Pressemitteilung. „Die AfW-Aktion #EinspruchIDD, durch die viele Makler bei ihren Bundestagsabgeordneten ihre eigenen Interessen vertreten haben sowie die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages haben die Politiker informiert (...)“, so Rottenbacher weiter.

Für viele Versicherungsmakler bleibt zu hoffen, dass Rottenbacher Recht behält. Das Gesetz soll noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden. (tos)

Lesen Sie auch: Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: AfW will zurück zum 1:1-Umsetzungsgedanken

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 29. November 2017 - 12:42

Ich habe anfang März (alle Mails dokumentiert) an viele Pools u.a. BCA, Fondsfinanz, maxpool-aber auch u.a. an den BVK gefordert, dass alle Makler Ihre Bundestagsabgeordnete über die Qualität der Maklerberatung und auch Haftung für das beste Produkt informieren sollen. Wichtig an alle Parteien. Damit sollte klargestellt werden, dass jeder Abgeordnete über diese Faktoren informiert werden sollte und nicht nur einige die in Fachausschüssen sitzen, Bescheid wissen. Am nächsten Tag ist von der BCA die Empfehlung an alle Makler rausgegangen. Der AfW verkauft das als seine Idee-auch schön. Interessant das sich nie jemand bei mir gemeldet hat.....eher eine Charakterfrage, oder?