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7. März 2024
Immobilien: Mehr Teilverkäufer unter 55 Jahren

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Immobilien: Mehr Teilverkäufer unter 55 Jahren

Verstärkter Austausch mit Politik, Medien und Verbraucherschutz

Der BVIV hat 2023 begonnen, den Austausch mit Vertretern aus Politik, Medien und Verbraucherschutz zu intensivieren, sowie „auf konstruktive Kritik seitens der Anspruchsgruppen reagiert“, wie es konkret dazu heißt. „Wir haben in den ersten Monaten seit der Gründung unseres Verbands bereits einige Punkte, für die unsere Mitgliedsunternehmen einstehen, umgesetzt. Die Erhöhung von Transparenz, Vertrauen und Qualität im Bereich Immobilienverrentung bleiben auch für 2024 unsere vorrangigen Ziele. Dafür haben wir einige Maßnahmen geplant. Der BVIV ist mehr denn je überzeugt, dass die Immobilienverrentung eine attraktive Option für viele Eigenheimbesitzer ist, die im Alter in ihrer Immobilie wohnen bleiben wollen, aber gleichzeitig ihre finanzielle Situation verbessern möchten”, erklären Julia Miller und Christoph Sedlmeier, Vorstände des BVIV.

Für 2024 steht eine Marktstudie zu Nachfrage, Angebot und Potenzialen der Immobilienverrentung in Deutschland auf der Agenda sowie die Erarbeitung von Grundlagen zur Zertifizierung des Vertriebs für Verrentungsmodelle. Damit soll die Beratungsqualität und das Fachwissen der Vermittler weiter erhöht werden.

Hintergrund: Teilverkauf im Visier von BaFin und Verbraucherschützern

Für die einzelnen Bestandteile eines Teilverkaufvertrags, zum Beispiel den Immobilienverkauf und das Nießbrauchrecht, gelten allgemeine rechtliche Vorschriften, für die Gestaltung und Durchführung von Immobilienteilverkaufverträgen gibt es allerdings keine einheitlichen Regelungen, was die Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote auf dem Markt bislang eher schwierig macht.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich bereits mit dem Thema Immobilienteilverkauf beschäftigt und im März vergangenen Jahres im Rahmen einer Verbraucherinformation auf Risiken beim Teilverkauf hingewiesen (AssCompact berichtete). Auch bei Verbraucherschützern ist der Teilverkauf immer mal wieder Thema. So hatte etwas die Verbraucherzentrale Hamburg im vergangenen Jahr „unangemessen hohe Durchführungsentgelte“ beim Immobilienteilverkauf angeprangert und einen Kostendeckel gefordert. Zudem appellierten die Verbraucherschützer an die Politik, verbraucherfreundliche rechtliche Vorgaben zu schaffen (Teilverkauf: Verbraucherschützer fordern Kostendeckel). (tik)

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Bild: © Maxim Chuev – stock.adobe.com

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