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19. September 2017
KfW verbessert Zuschüsse für Einbruchschutz

KfW verbessert Zuschüsse für Einbruchschutz

Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern und Mietern. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Sie sollen die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter steigern.

Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten von Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern werden von der KfW ab sofort mit 20% bezuschusst. Bisher waren es 10%. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10% gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.

Großer Bedarf

„Die hohe Nachfrage nach unseren Zuschüssen zeigt, dass es beim Einbruchschutz einen großen Bedarf gibt“, kommentiert Bundesbauministerin Barbara Hendricks. „Wir haben die Zuschussförderung deshalb weiter verbessert. Wir wollen privaten Hauseigentümern und vor allem auch Mietern durch höhere Zuschüsse künftig noch stärker dabei helfen, auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden durchzuführen.“

Mieterinnen und Mieter noch stärker unterstützen

Auch laut Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière wird das Förderprogramm stark nachgefragt. Nun wolle man Mieterinnen und Mieter noch stärker unterstützen. „Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz wollen wir die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter steigern“, meint auch Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit

Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 Euro. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Die KfW gewährt seit November 2015 Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen. Bis zum 30.06.2017 wurden nach Aussage der Bank über 120.000 Wohneinheiten gefördert.

12-monatige Sperrfrist

Bei der Antragsstellung ist zukünftig eine Sperrfrist zu beachten, um eine breite Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen für viele Bauherren zu ermöglichen: Daher können bereits einmal geförderte Investoren erneute Zuschussanträge für Baumaßnahmen am gleichen Gebäude erst 12 Monate nach der ersten Förderzusage stellen. (mh)