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19. August 2015
K&M präsentiert funktionelle Invaliditätsrente

K&M präsentiert funktionelle Invaliditätsrente

Die Konzept & Marketing GmbH (K&M) hat ihr Produktangebot erweitert. Die neu gestartete funktionelle Invaliditätsversicherung „allsafe lavida – DIE Lebensstandardversicherung“ soll vor allem als sinnvolle Ergänzung und bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung dienen.

Im Leben gibt es viele unvorhergesehene Ereignisse. So kann ein plötzlicher Unfall schwere Folgen nach sich ziehen oder auch schwere Erkrankungen den Lebensstandard unerwartet einschränken. Neben der gesundheitlichen Belastung drohen finanzielle Einbußen durch die entstandenen Versorgungslücken. Die gesetzliche Absicherung reicht in diesen Fällen schließlich oft nicht aus. Eine neue Absicherungsmöglichkeit ist „allsafe lavida – DIE Lebensstandardversicherung“ von K&M. Die funktionelle Invaliditätsversicherung soll als sinnvolle Ergänzung und bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung dienen.

5-fach-Absicherung

Die neue Police bietet lebenslange Rentenzahlung in folgenden fünf Bereichen: Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit, Unfallereignissen und, Krebserkrankungen. Bei Einschluss eines Best-Bausteins fließen die Zahlungen lebenslang, ansonsten bis zu 60 Monate. Durch eine vereinfachte elektronische Gesundheitsprüfung kann laut K&M in den meisten Fällen eine Annahmeentscheidung direkt im Beratungsgespräch getroffen werden. Versicherbar sind Kinder ab 3 Jahren, Schüler, Studenten, Handwerker und Kaufleute, Selbständige, Freiberufler, Beamte aber auch nicht erwerbstätige Erwachsene.

Niedrigere Leistungskriterien

allsafe lavida zahlt auch für viele Fälle eine lebenslangen Teilrente, bei denen eine Leistung aus einer funktionellen Invalidität sinnvoll, aber bisher nicht zu erwarten wäre. Hierzu zählt etwa wenn die Pumpleistung infolge eines Herzinfarkts weniger als 40% beträgt oder ab einer unfallbedingten Invalidität von 35%. Zudem gibt es keine zeitlichen Vorgaben bzgl. der Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungen richten sich zudem nach der Anzahl verlorener Grundfähigkeiten statt nach Punkten. Leistungen werden bei Brust-, Darm- und Lungenkrebs bereits ab Stadium I und bei allen anderen Krebserkrankungen ab Stadium/Grad II statt wie marktüblich erst ab Stadium III gezahlt. (mh)