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30. November 2023
Konsequenzen von Run-offs für die betriebliche Altersversorgung

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Konsequenzen von Run-offs für die betriebliche Altersversorgung

Herausforderungen für Arbeitgeber

Sofern Arbeitgeber von der Veräußerung von Beständen eines Vertragspartners erfahren, sind sie gezwungen, sämtliche möglichen Konsequenzen im Blick haben. Dazu gehören technische Features, die anzupassen sind. Zu prüfen ist auch, inwieweit seitens der Run-off-Gesellschaft Vertragsbestandteile verändert wurden. Zwar sind die einmal vereinbarten Konditionen fix – doch gilt dies nicht für Modalitäten in puncto Abwicklung und Verwaltung. Umgekehrt sind seitens von Versicherungsnehmern vertragliche Modifizierungen – etwa auch Beitragsanpassungen – wiederum unter Umständen nur noch eingeschränkt möglich.

In vielen Fällen ist es ferner so, dass nicht alle Verträge vom neuen Eigner übernommen werden, sondern lediglich ein Teil davon. So ist es denkbar, dass ein Teil der bAV-Verträge von Mitarbeitern eines Unternehmens beim bisherigen Verwalter verbleibt und ein anderer Teil verkauft wird. Hier wird die Situation für Personalabteilungen folglich noch komplexer, müssen sie doch notwendigerweise den Überblick behalten, welche Verträge von Änderungen betroffen sind. Ferner steckt der Teufel im Detail: Beispielsweise müssen Ansprechpartner und Kommunikationskanäle in den Fällen, die migriert wurden, ebenso aktualisiert werden wie Bankverbindungen.

Doch auch wenn alle Formalitäten korrekt eingesteuert werden, ist das Soll für Arbeitgeber noch nicht erfüllt. Vielmehr sind die von einer Transaktion ihres bAV-Vertrags betroffenen Mitarbeiter oft verunsichert. Allein die veränderten Anbieter und neu gestalteten Unterlagen führen zu grundlegenden Fragen – etwa, ob die persönliche und über lange Jahre geplante Altersversorgung noch gesichert ist. Folglich häufen sich Rückfragen an die Personalabteilung. Eine zielgenaue Kommunikation gegenüber den betroffenen Mitarbeitern ist elementar, um rechtzeitig über Änderungen zu informieren.

Komplex ist die Situation darüber hinaus angesichts der gesetzlichen Vorgabe, in der bAV ein Mindestmaß an Erträgen zu erwirtschaften. Hier sollten sich Arbeitgeber absichern, damit sie nicht in Haftung genommen werden können für den – zwar unwahrscheinlichen, aber doch denkbaren – Fall, dass Renditen sinken sollten.

Chancen eines bAV-Outsourcings

Um Herausforderungen in der bAV – wie etwa die eines Run-offs – abzufedern, brauchen Unternehmen zunehmend personelle Ressourcen. Unter Umständen kann es daher zielführender sein, die bAV auszulagern und so sämtliche Verantwortung in externe Hände zu legen. Spezialisierte Dienstleister wie die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH übernehmen alle Aufgaben der Verwaltung – von der Dokumentation der Unterlagen bis hin zur Abwicklung. Außerdem haben externe Berater mögliche Haftungsrisiken ständig im Blick, sodass Personalabteilungen sich vollumfänglich auf ihre Kernkompetenzen im HR fokussieren können.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © vladvm50 – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Marco Eckert