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30. Juli 2014
Lebensversicherer verliert vor Gericht

Lebensversicherer verliert vor Gericht

Nach Informationen der Verbraucherzentrale Hamburg darf die AachenMünchener Lebensversicherung AG nach einem Urteil des Landgerichts Köln umstrittene Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in ihren Policen nicht mehr verwenden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen diesen und vier weitere Lebensversicherer zu Beginn des Jahres Klage eingereicht. Das aktuelle erstinstanzliche Urteil gegen die AachenMünchner Lebensversicherung gehört zur einer Serie von fünf Prozessen, die die Verbraucherzentrale Hamburg zurzeit vor verschiedenen Landgerichten in Deutschland führt.

„Es ist unverständlich, warum wir diese Prozesse überhaupt führen müssen. Wir verlangen von den Versicherungskonzernen lediglich, dass sie das umsetzen, was der Bundesgerichtshof festgelegt hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Eiselen kritisiert weiter: „Würde die Branche kostenbewusster handeln und diese unnötigen Prozesskosten vermeiden, müsste sie ihren Kunden außerdem nicht die Bewertungsreserven oder Überschussbeteiligungen kürzen.“ (kb)

Landgericht Köln, Urteil vom 25.06.2014, Az.: 26 O 18/14