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26. September 2016
Linksfraktion fordert TÜV-Zulassung für Finanzprodukte

Linksfraktion fordert TÜV-Zulassung für Finanzprodukte

Die Linksfraktion fordert eine Verfahrensumkehr bei der Zulassung von Finanzprodukten. Wer eine neuartige Kapitalanlage beziehungsweise ein Finanzinstrument in Umlauf bringen will, müsse dieses zukünftig einer obligatorischen Zulassungsprüfung durch einen Finanz-TÜV unterwerfen bevor es gehandelt werden darf.

Die Bundestagsfraktion Die Linke hat die Einführung eines Finanz-TÜV gefordert. Er solle über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden. Die Zulassungsprüfung müsse anhand gesellschaftlicher, volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien erfolgen. Nur vom Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt werden. Angesiedelt werden soll die Einrichtung bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht.

Versprechen nicht umgesetzt

Hintergrund seien die Versprechen der G20-Länder auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Jahr 2008, dass kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur unreguliert bleiben sollen. Umgesetzt wurde dies nicht, stellte die Linksfraktion fest. Vielmehr sei es in Deutschland immer noch gängige Praxis, „dass grundsätzlich jedes Finanzinstrument erlaubt ist und auf dem Markt gehandelt werden darf, das nicht ausdrücklich verboten wurde und die formalen Kriterien der Prospektpflicht erfüllt“. Jegliche Regulierung drohe zudem durch kreative Gestaltungen der Finanzbranche unterlaufen zu werden.

Verfahrensumkehr notwendig

Die Linksfraktion fordert daher eine Verfahrensumkehr. Wer eine neuartige, noch nicht zugelassene Kapitalanlage beziehungsweise ein Finanzinstrument in Umlauf bringen will, müsse sich zukünftig einer obligatorischen Zulassungsprüfung unterwerfen. Die Anbieter müssten zunächst beweisen, dass eine Kapitalanlage die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, bevor sie es am Markt platzieren. Ein solcher Finanz-TÜV würde nach Ansicht der Linksfraktion dafür sorgen, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher schädliche beziehungsweise hochriskante Kapitalanlagen nur schwerlich in deren Hände bekommen. (mh)