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20. Juni 2017
Mannheimer bietet Schutz für Medienkunst

Mannheimer bietet Schutz für Medienkunst

Um eine spezielle Versicherungslösung für Medienkunst hat die Mannheimer ihre Marke ARTIMA erweitert. In Form einer Allgefahrendeckung sind nun auch datenbasierte Kunstwerke versichert, die nur durch Ausgabegeräte sichtbar oder erfahrbar sind. Der Schutz umfasst den Datenteil des Kunstwerks und erforderliches Zubehör.

Mit der Neukonzeption eines speziellen Versicherungsschutzes für Medienkunst hat die Mannheimer Versicherung AG ein neues Versicherungsfeld eröffnet. Im Rahmen des Programms ARTIMA sind nun auch datenbasierte Kunstwerke versichert, die nur durch Ausgabegeräte sichtbar oder erfahrbar sind, etwa in Form einer Videoanimation. Der Schutz schließt die für die Funktion und den Betrieb des Kunstwerkes notwendigen Daten und betriebsfertigen Programme sowie Zubehör ein, also Rechner und Ausgabegeräte der Bild- und Tontechnik.

Wechseldatenträger sind mitversichert

Bei ARTIMA sind sogenannte innere Betriebsschäden bis 500 Euro abgedeckt, also Schäden an elektronischen Bauteilen, die sich nicht auf äußerlich einwirkende Ursachen zurückführen lassen. Mitversichert sind außerdem Wechseldatenträger bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Die Mannheimer übernimmt zudem die Kosten für Wiederherstellung und Wiedereingabe von Daten nach Verlust durch ein versichertes Schadenereignis am Zubehör oder Wechseldatenträger. Einzig Daten im Arbeitsspeicher sind ausgenommen.

Videoinstallation als Beispiel für Medienkunst

Beispiel für ein solches Medienkunstwerk ist die Videoinstallation „Ghostriders in the Sky“ des freischaffenden Künstlers Johannes Karl. Der Versicherer präsentiert das Werk in einer Endlosschleife für Mitarbeiter und Besucher in seinem Foyer. Das Foto zeigt den Künstler Johannes Karl und Jürgen Wörner, Vorstandsmitglied der Mannheimer Versicherung AG, bei der Übergabe (Bildnachweis Mannheimer Versicherung AG). (tk)