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Steuern & Recht
20. Januar 2016
Neue EU-Vermittlerrichtlinie auf der Zielgeraden

Neue EU-Vermittlerrichtlinie auf der Zielgeraden

Das Europaparlament und der EU-Rat haben die EU-Vermittlerrichtlinie unterzeichnet. Nun muss die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Der GDV informiert über die nächsten Schritte.

Die Versicherungswirtschaft hat lange auf die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie gewartet. Mit der Unterzeichnung der sogenannten IDD – Insurance Distribution Directive liegen die nächsten Schritte bei den Mitgliedstaaten. Aber auch die EU-Kommission wird im Rahmen von insgesamt vier „delegierten Rechtsakten“ noch tätig werden. Hierbei geht es um die Konkretisierung wichtiger IDD-Regelungen.

Vorgaben für Provisionszahlungen

Für den deutschen Markt besonders relevant seien nach Ansicht des GDV die Vorgaben für den provisionsbasierten Vertrieb. So lasse die IDD Provisionszahlungen im Vertrieb für Versicherungsanlageprodukte – beispielsweise kapitalbildende Lebensversicherungen – unter der Bedingung zu, dass die Provision nicht zu Lasten der Qualität der Dienstleistung geht. Zudem verlange die Richtlinie, dass die Provision keinen negativen Einfluss auf die Verpflichtung der Vermittler hat, stets ehrlich, fair und professionell im besten Kundeninteresse zu handeln. Die EU-Kommission stehe nun vor der Aufgabe, Kriterien zu erarbeiten, an denen die Einhaltung dieser Regeln gemessen werden kann.

Ziel: Interessenkonflikte vermeiden

Weiter informiert der GDV, dass die EU-Kommission darüber hinaus den Auftrag habe, die Richtlinienvorgabe zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zu konkretisieren. Sie soll Kriterien zur Bestimmung der für Kunden schädlichen Interessenkonflikte definieren und den Unternehmen und Vermittlern Vorgaben dazu machen, wie sie Interessenkonflikte im Vertrieb erkennen und vermeiden können.

Aufsichts- und Lenkungs-Anforderungen der Unternehmen

Zudem müsse sich die EU-Kommission damit auseinandersetzen, wie Unternehmen die von der Richtlinie verlangte Produktprüfung umsetzen, so der GDV. Die EU-Kommission soll unter anderem festlegen, welche Aufsichts- und Lenkungs-Anforderungen („Product Oversight and Governance“ – kurz POG) die Unternehmen erfüllen müssen und wie die notwendigen Fachkenntnisse zum Vertrieb der Produkte die Vermittler erreichen können. (kb)

Siehe auch:

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank L. Braun am 21. Januar 2016 - 09:00

In der Altersvorsorge- und Geldanlageberatung ist ein „Tsunami“ absehbar, der von Insidern auch schon beschrieben wurde als „Wandel vom Verkäufer zum Berater“. Hintergrund ist die „Beweislastumkehr“. Nur wer gerichtsfeste Dokumente hat, dass er sein Finanzmarktprodukt auf Herz & Nieren in Sachen Ziele & Wünsche, Angepasstheit, Wertschwankungsverträglichkeit von z.B. 50 % beim Kunden vor der Vermittlung geprüft hat, wird ohne Umsonst-Beratungen und Stornos überleben können.
Spaß am Beruf werden nur noch diejenigen haben, die sich diesen Zeitaufwand gegen ein Honorar absichern, wenn es nicht zu Umsetzungshilfen kommt, wie Joachim König berichtet :s. Erfahrungsbericht bei mwsbraun.de.

"Nur wer gerichtsfeste Dokumente hat, " - die es nie geben wird, denn der Kunde möchte "beste Beratung, hohe Rendite, selbstverständlich dazu keinerlei Risiko und Kosten und dann möglichst noch einen Teil der Provision. Fazit: Ich kann bei solchen Vorgaben und Haftungsrisiken nicht mal ein Gito- oder Sparkonto geschweige denn einen Bausparvertrag oder "Riestersparen" empfehlen. So sieht es aus, wenn Theoretiker und Bürokraten die Vorgaben zur Berufstätigkeit machen (dürfen) !