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18. Juni 2018
P&R-Pleite: Erste Klagen gegen Anlagevermittler

P&R-Pleite: Erste Klagen gegen Anlagevermittler

Gegen einzelne Vermittler von P&R Containern wurden nun erste Schadensersatzklagen eingereicht. Sie hätten die Anleger darauf hinweisen müssen, dass aufgrund spärlicher P&R-Informationen keine Plausibilitätsprüfung möglich war, heißt es von einer Anwaltskanzlei. Das Insolvenzverfahren ist dagegen noch nicht eröffnet.

Rund 3,5 Mrd. Euro haben Anleger in P&R-Container investiert. Nach vorläufiger Bestandsaufnahme ist eine große Anzahl der 1,6 Millionen verkauften Container aber gar nicht vorhanden. Im März und April meldeten die Unternehmen der P&R Gruppe Insolvenz an. Die endgültige Eröffnung der Insolvenzverfahren über die Vermögen der P&R-Gesellschaften steht allerdings noch aus.

War die P&R-Pleite vorhersehbar?

Die P&R-Pleite hat auch Kritik an der BaFin hervorgerufen, die sich allerdings gegen die Vorwürfe wehrt. Nun sind bei verschiedenen Landgerichten erste Klagen auf Schadensersatz gegen Anlagevermittler von P&R-Containern eingegangen. Hinter den Klagen steht die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die die Ansicht vertritt, dass aufgrund spärlicher Berichterstattung durch P&R eine Plausibilitätsprüfung viele Jahre überhaupt nicht möglich gewesen sei. Man habe daher nicht beurteilen können, ob das Geschäftsmodell von P&R überhaupt tragfähig sei.

P&R-Container: Keine Plausibilitätsprüfung

Auf diesen Umstand hätten die Anleger von den Vermittlern aber hingewiesen werden müssen, meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei der Kanzlei CLLB, die auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte der interessierte Anleger vom Anlagevermittler darüber informiert werden müssen, wenn eine Plausibilitätsprüfung nicht durchgeführt wurde oder gar nicht möglich war. Zudem hätten auch Warnungen von Branchendiensten vorgelegen.

„Aus meiner Sicht realisieren sich genau diese Risiken jetzt gerade,“ sagt Rechtsanwalt Braun. Zwar habe sich die Informationspolitik von P&R aufgrund gesetzlicher Vorgaben in jüngerer Zeit verbessert. Eine Plausibilitätsprüfung sei in den meisten Fällen aber trotzdem nicht erfolgt. So sei auch das schneeballähnliche System von P&R nicht aufgefallen. (bh)

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Bruno Steiner am 19. Juni 2018 - 10:11

Selbst der dü.... Vermittler müßte inzwischen durch die Medien erfahren haben und wissen, daß aufgrund enormer Überkapazitäten an Containern und -schiffen keine positiven Ergebnisse (ausser für die Initiatoren der Fonds) für Anleger zu erzielen sind. Aber die horrenden Provisionen (wer dafür wohl bezahlen muss?)lassen die $_Zeichen in den Augen die grauen Zellen und das Gewissen der Vermittler sowie die Gier (frisst Hirn?) der Anleger in´s Koma fallen. Oder sind die Schnell(fortbildungs)kurse) der Vertriebs- und Vermögensbilungsanbieter doch nicht ausreichend für die Provisionsjäger? Mir tun solche Vermittler jedenfalls nicht leid. Ein wenig mehr Fachwissen und Moral würde sicher nichts (und niemandem) schaden. Woher nur hat die Vermittler- und Vermögens(verbrater)beraterbranche nur so einen schlechten Ruf?