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20. Februar 2024
Provision & Co.: Das fordert der BVK vom Gesetzgeber

Provision & Co.: Das fordert der BVK vom Gesetzgeber

Am Mittwoch steht im Finanzausschuss des Bundestags eine Anhörung mit dem Thema „Kapitalmarkt für Kleinanleger“ auf der Agenda. Im Mittelpunkt: die EU-Kleinanlegerstrategie. Auch der BVK nimmt daran teil. Im Interview mit AssCompact verrät Präsident Michael H. Heinz die Pläne des BVK für die Anhörung.

Interview mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK)
Herr Heinz, der BVK nimmt als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Bundestags zur EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) teil. Können Sie uns einen Einblick geben, wie der Verband sich auf die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung im Bundestag vorbereitet?

Wir bereiten uns durch unsere juristische Rechtsexpertise im Hause sowie durch unsere intensive Zusammenarbeit und dem Austausch mit dem europäischen Dachverband der Vermittler BIPAR auf die Anhörung vor.

Was ist das Ziel dieser Anhörung? Und was erwartet man sich beim BVK durch die Mitwirkung?

Das Ziel der Anhörung ist, den Abgeordneten, die eine Vielzahl von komplexen Gesetzen zum gesellschaftlichen Zusammenleben zu entscheiden haben, tiefere Einblicke in das Projekt der EU-Kleinanlegerstrategie zu geben sowie die wirtschaftlichen und vertrieblichen Konsequenzen aus verschiedenen Sichtweisen aufzuzeigen. Damit wird letztlich die Entscheidungsexpertise der politischen Entscheidungsträger unterstützt.

Der BVK ist hier als führender Vermittlerverband zu Recht als einer von zehn Sachverständigen eingeladen worden, um seine konstruktive Kritik an der EU-Kleinanlegerstrategie vorzubringen. Wir erwarten, dass die Mitglieder des Finanzausschusses unsere Punkte in ihrer politischen Arbeit im Kontext der RIS würdigen und berücksichtigen.

Welche Kernforderungen – Stichwort „Bürokratie“ und „einseitige Kostenfokussierung“ in der reformierten EU-Kleinanlegerstrategie – wird der BVK vertreten?

Wie Sie schon in Ihrer Frage äußern, sind wir gegen eine einseitige Kostenfokussierung in der RIS. Stattdessen sollten die Kosten im Verhältnis zu der zu erwartenden Rendite und Produktqualität gesetzt werden. Schließlich ignoriert ein zu starres und aufgezwungenes Kostenkorsett die anderen Qualitätsmerkmale der Versicherungsprodukte.

Stichwort „Bürokratie“: Wir sind dafür, dass die RIS nur eine Mindestharmonisierung in den EU-Staaten etabliert. Damit hätten die Mitgliedsstaaten weiterhin Freiräume, die ihren jeweiligen nationalen Finanz- und Versicherungsmärkten besser entsprechen, und müssten hier nicht weitere Gesetze zur Umsetzung verabschieden. Hier sollte also dem Subsidiaritätsprinzip der EU mehr entsprochen werden, wonach die Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung zuständig wären.

In diesem Zusammenhang sehen wir es als problematisch an, dass die RIS viele Regelungen als Verwaltungsakte auf der sogenannten Level-2 und -3-Rechtsebene definiert, die später behördlich von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA für die nationalen Märkte angeordnet werden können und damit zu mehr Bürokratie führen.

Daneben bleibt die Frage nach der Deutung des Begriffs „unabhängige Beratung“ im Zusammenhang mit einem partiellen Provisionsverbot nach wie vor unklar. Wofür macht sich der BVK in seiner Stellungnahme stark?

Der BVK setzt sich als führender Vermittlerverband für eine rechtliche Klarstellung des Artikels 30 Absatz 5 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ein. Hier ist eine dringende Klarstellung wichtig, um unnötige Diskussionen in diesem Bereich zu vermeiden und drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern, und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken, wenn diese nur über ein Honorarsystem Beratungsleistungen erhalten.

Welche Rolle spielt eine solche Anhörung überhaupt im EU-Gesetzgebungsprozess?

Die Anhörung dient dem Zweck, das Parlament und die Bundesregierung aufzufordern, die von den eingeladenen Sachverständigen geäußerten Kritikpunkte zu berücksichtigen und sie in den europäischen Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Welche konkreten Schritte plant der BVK, um sicherzustellen, dass die Interessen der Versicherungsmakler im weiteren Verlauf der Diskussionen zur EU-Kleinanlegerstrategie berücksichtigt werden?

Wir werden zusammen mit unserem europäischen Dachverband der Vermittler BIPAR den Gesetzgebungsprozess eng begleiten. Darüber hinaus werden wir verschiedene Gespräche mit EU-Parlamentariern führen und unsere bewährte Interessenvertretung intensivieren, um die RIS im Sinne der deutschen Vermittlerschaft zu gestalten. Wichtig ist, den Entscheidungsträgern zu vermitteln, dass die Vermittler nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung bei der Umsetzung der RIS sind.

Bild: © BVK; © frank peters – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 21. Februar 2024 - 10:56

Andere Strategie die mit hoher Sicherheit zum Erfolg führen würde. 
Machen Sie klar, dass man die Öffentlichkeit über die den Staat ruinierenden Beamten/Politiker/Richterversorgungen aufklären wird. Mit großen Kampagnen aufzeigen das in Nachbarstaaten wie in A, CH, NL diese nicht finanzierbaren Privilegien 2005 beendet wurden, bei jetzt doppelten Renten für alle, Keine Rückstellungsdefizit von 3 Billionen EURO, Inflationsbedingt bald 6 Billion, ist Deutschland defacto Pleite. Das ist keine Erpressung, nur eine Aufzählung klarer Fakten, natürlich hält man sich zurück, da man mit Beamten ja in der Branche sicheres Geschäft erzielt. Als Argument ist es aber durchaus staathaft, anders sind Politiker und Beamte nicht bereit die Provisionsdebatte zu beenden. Eigene Privilegien sind weit oben im Elfenbeinturm natürlich hochverdient-die superpositive Politik-eher Einstürzende Neubauten.  Die Versicherungsvermittlerbetrüger im Ranking als letzte aufgeführt, rein Mediengemacht, bei einer Beschwerdequote von 0,03 % , haben 4% Provision nicht verdient.....