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Steuern & Recht
10. Januar 2022
Rechtliche Rahmenbedingungen 2022

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Rechtliche Rahmenbedingungen 2022

Pflegeversicherung

Gerade die Corona-Pandemie hat die schwierige Situation im Gesundheitssystem nochmals deutlich vor Augen geführt. Hiervon betroffen ist auch die Pflegeversicherung. Die Koalitionäre wollen die bestehende Pflegeversicherung dahingehend überprüfen, ob sie um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung ergänzt werden kann und dadurch die Übernahme der vollständigen Pflegekosten erreichbar wird. Für private Pflegeversicherungen sollen vergleichbare Möglichkeiten geschaffen werden.

Sustainable Finance

Das Thema Nachhaltigkeit ist ein zentrales Anliegen der neuen Bundesregierung. Das Thema macht dabei auch nicht vor den Finanzen halt. Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken betrachtet die Koalition als Finanzrisiken. Nachhaltigkeitskriterien können daher nicht nur bei der Bewertung der Finanzstabilität von Versicherern stärker in den Fokus geraten, sondern auch bei einzelnen Finanz- und Versicherungsprodukten. Gerade kleine Versicherungs­unternehmen und Pensionskassen sollen stärker reguliert werden.

Förderung der Honorarberatung?

Einzelne Parteien der Ampelkoalition warben in ihren Wahlprogrammen auch für eine Stärkung der Honorarberatung. Das Berufsbild eines einheitlichen Finanzberaters sollte geschaffen werden. Man wollte schrittweise weg von einer Provisionsberatung und hin zu einer unabhängigen Honorarberatung. Zudem wollte man eine einheitliche Aufsicht über Vermittler und Berater unter der BaFin schaffen.

Viele Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler standen sowohl einem Provisionsverbot als auch einer Aufsicht durch die BaFin skeptisch gegenüber. Viele Vermittler wird es daher sicherlich freuen, dass sowohl Provisionsverbot als auch BaFin-Aufsicht im Koalitionsvertrag nicht thematisiert werden.

Das neue TTDSG: Neues Gesetz, neue Pflichten?

Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ist am 01.12.2021 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten und soll die Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telekommunikations- und bei Telemediendiensten regeln. Wichtig ist dabei, dass Website-Betreiber, die Tracking-Dienste und -Cookies nutzen, eine echte und ausdrückliche Einwilligung einholen müssen. Ein „Cookie Consent Banner“ ist damit auf fast allen Webseiten Pflicht. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Technisch zwingend notwendige Cookies, das heißt solche, die für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich sind, dürfen weiterhin gesetzt werden. Gleiches gilt für Informationen, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen.

Das Gesetz gilt auch für Instant-Messenger und Apps, denn die Regelungen des TTDSG beziehen sich auf die „Endeinrichtung des Endnutzers“. Ebenfalls betroffen sind demzufolge alle mit dem Internet verbundenen Geräte. Nicht nur E-Mail- und Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Threema benötigen dementsprechend eine „Cookie-Einwilligung“, sondern auch Smart-Home-Anwendungen und jegliche Form des Browser-Fingerprinting. Werden also Cookies gesetzt und/oder Tracking-Dienste verwendet, muss künftig eine echte Einwilligung vorliegen und damit zwingend ein Cookie-Banner gesetzt werden.

Das Gesetz ist zwar „neu“, die Pflichten jedoch nicht. Eine konkrete Einwilligung musste auch vor dem Inkrafttreten des TTDSG schon eingeholt werden, wie zahlreichen einschlägigen Gerichtsentscheidungen zu entnehmen ist. Die Pflicht ergab sich bereits aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25.05.2018. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem TTDSG das Ziel, das TMG (Telemediengesetz), das TKG (Telekommunikationsgesetz) und die DSGVO zusammenzuführen, da die europäische ePrivacy-Verordnung immer noch nicht in Kraft getreten ist. Mit dem neuen „Gesetzes-Wirrwarr“ dürfen sich nunmehr die Juristen befassen. Für Webseitenbetreiber, die bereits DSGVO-konforme Cookie-Layer eingesetzt haben, ergeben sich kaum Änderungen. Die meisten Plug-in-Anbieter für Cookies dürften entsprechende Richtlinien und gesetzliche Neuerungen mittlerweile umgesetzt haben.

 
Ein Artikel von
Björn Thorben M. Jöhnke
Jens Reichow