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8. April 2024
So punkten Makler durch die Risikovoranfrage beim Kunden

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So punkten Makler durch die Risikovoranfrage beim Kunden

Mit der anonymisierten Risikovoranfrage fragt der Makler bei Anbietern nach, zu welchen Konditionen sie den Kunden versichern würden. Damit bietet sich eine gute Gelegenheit für Makler, um im Beratungsgespräch zu punkten, meint Makler Alexander Kukovic von der bamboo finance GmbH. Wie gelingt die optimale Durchführung?

Ein Artikel von Alexander Kukovic, bamboo finance GmbH

Die Risikovoranfrage (RVA) ist für Makler grundsätzlich eine große Chance, ihre Expertise zu zeigen und dadurch das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen. Ganz gleich, welches Produkt angestrebt wird, um die Arbeitskraft des Kunden abzusichern, alle erfordern eine umfangreiche Gesundheitsprüfung, für die Kunden einen erfahrenen Berater benötigen.

Doch nur in ganz wenigen Einzelfällen kommt es vor, dass weder relevante Vorerkrankungen oder Hobbies vorliegen, noch, dass das Berufsbild eindeutig bestimmt werden kann. Die Folge: In neun von zehn Fällen muss deshalb eine RVA gestellt werden. Diesen Prozess sollten Berater aber nicht als notwendiges Übel, sondern vielmehr als Chance für sich im Kontakt mit dem Kunden sehen. Makler können sich hier schon früh als Experte etwa mit einem klar strukturierten Leitfadenpositionieren, sodass nicht nur die Kundenbindung gestärkt, sondern auch die Bewertungs- und Empfehlungsquote gesteigert werden.

Warum sollten Berater die Risikovoranfrage als Vertriebstool nutzen?

Noch zu häufig wird die RVA als lästige Begleiterscheinung gesehen und seitens der Berater entsprechend behandelt. Sobald das Krankheitsbild zu umfangreich bzw. arbeitsintensiv erscheint, wird die Anfrage recht schnell abgehandelt, was auf Kundenseite kein erfreuliches Beratungserlebnis zur Folge hat.

Diese Kunden suchen sich daraufhin natürlich eine neue Anlaufstelle, in der Hoffnung, dass diese sie und ihre „Schmerzen“ besser aufnehmen wird. Für den vorherigen Berater ist jener Abschluss, und natürlich auch alle möglicherweise folgenden Abschlüsse verloren. Jedoch lassen sich genau diese Kunden sehr dankbar aufnehmen und glücklich machen.

Wie können Berater die Risikovoranfrage für sich nutzen?

Der erste und wichtigste Schritt ist die ausführliche Aufnahme aller relevanten Daten – sowohl der Anamnese als auch des Berufsbildes sowie des Freizeitverhaltens. Berater sollten ihren Kunden eine nachvollziehbare Checkliste aushändigen können, aus der hervorgeht, bei welchen Stellen und wie sie die relevanten Angaben erfragen können.

  • Patientenakte anfordern:

Die aussagekräftigsten Quellen sind die Patientenakte und Berichte der jeweiligen Fachärzte, die Kunden anfordern sollten. Erfahrene Berater zeigen ihnen dazu direkt die häufigsten drei Rückmeldungen der Ärzte auf, damit Kunden darauf vorbereitet sind: Die erste und immer noch beliebteste: „Der Versicherer soll mich direkt anfragen.“

Da eine anonyme RVA durchgeführt werden soll, wird das nicht passieren. Kunden sollten wissen, dass sie nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die Patientenakte haben.

Bei der zweiten Möglichkeit verlangen Ärzte ein Honorar. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch am 26.10.2023 geurteilt, dass die Erstkopie für Patienten kostenlos ist (vgl. Rechtssache mit Az. C‑-307/22).

Zum Glück sehr selten aber dennoch vorkommend, ist die Antwort: „Eine Patientenakte führen wir nicht“. Hier ist den Ärzten zusätzlich der § 630f BGB zu nennen, der sie zur Führung einer Patientenakte verpflichtet.

Der Makler sollte aber vorab unbedingt darauf hinweisen, dass Kunden ihre Ärzte dahingehend zunächst mit Samthandschuhen anfassen sollten, um den Kommunikationskanal nicht zu ersticken. Der Grund für ein behutsames Vorgehen: Wenn die Versichertenauskunft bei der Krankenkasse eingeholt wird, finden sich dort regelmäßig sogenannte Abrechnungsdiagnosen zu Erkrankungen oder Behandlungen, von denen Kunden noch gar nichts wissen.

Die Versichertenauskunft ist für die RVA vielleicht nicht zwingend notwendig, da dort nur die abgerechneten Diagnosen und nicht die relevanten Behandlungen aufgeführt sind. Doch beugt man eben Komplikationen in einem möglichen Leistungsfall vor, indem man nicht berechtigte Diagnosen korrigieren lässt. Darüber hinaus werden Kunden abermals dankbar sein, dass der Makler auf jene Ungerechtigkeiten hingewiesen hat – eine weitere Profilierungschance.

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Ein Artikel von
Alexander Kukovic