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29. Oktober 2014
Sozialversicherungsrechengrößen vom Bundeskabinett beschlossen

Sozialversicherungsrechengrößen vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2014 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 (abrufbar unter www.bmas.de) werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2013) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden mittels Verordnung festgelegt. Diese wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2015 im Überblick

Die Bezugsgröße erhöht sich auf 2.835 Euro/Monat (2014: 2.765 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.415 Euro/Monat (2014: 2.345 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.050 Euro/Monat (2014: 5.950 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.200 Euro/Monat (2014: 5.000 Euro/Monat). Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 54.900 Euro (2014: 53.550 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 49.500 Euro jährlich (2014: 48.600 Euro) bzw. 4.125 Euro monatlich (2014: 4.050 Euro). (kb)