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Sterbegeld
23. März 2015
Sterbekassen setzen sich von anderen Modellen ab

Sterbekassen setzen sich von anderen Modellen ab

In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Sterbekassenverbands e.V. insgesamt 36 Sterbekassen, die unter Bundesaufsicht stehen. Diese unterliegen damit einer besonderen Behandlung und können – wie etwa die HDH – ihren Kunden gute Leistungen zu vergleichsweise günstigen Beiträgen bieten.

Sterbekassen in Deutschland gehören zu den regulierten Versicherungen – das bedeutet, dass jedes Komma genehmigungspflichtig ist. Auch die klassischen Versicherer (deregulierte Versicherer), die ihr Geschäft als Kapitalgesellschaften betreiben, führen Sterbegeldversicherungen im Portfolio. Der Unterschied liegt darin, dass die regulierten Sterbekassen nicht der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) unterliegen, in der der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellung festgesetzt wird – seit 01.01.2015 auf 1,25%.

Mit der Unisex-Regelung konnten Sterbekassen unter bestimmten Voraussetzungen ihren offenen Tarif behalten. In der ersten Genehmigungsphase galt es nachzuweisen, dass in der Retrospektive der Rechnungszins jeweils deutlich erwirtschaftet werden konnte. Die übriggebliebenen Kassen hatten in einer weiteren Genehmigungsphase nachzuweisen, dass sie prospektiv in der Lage sind, den Rechnungszins zu erwirtschaften. Wurde der Nachweis erbracht, auch unter unterstellten Stressszenarien (insbesondere Niedrigzins) noch immer sicher den Rechnungszins erwirtschaften zu können, wurde der Unisex-Tarif mit den Rechnungsgrundlagen des offenen Tarifs genehmigt – bei der HDH aus München mit dem Garantiezins 3,25%.

Ausflug in die Versicherungsmathematik

Ein kleiner Ausflug in die Versicherungsmathematik: Die höhere Verzinsung führt dazu, dass weniger Deckungskapital benötigt wird, um die Versicherungssumme zu bezahlen. Folglich können die Tarife mit höherem Rechnungszins zu vergleichsweise günstigeren Beiträgen angeboten werden. Wie viel günstiger diese Tarife tatsächlich sind, fällt mitunter nicht auf den ersten Blick auf. Wie lässt sich die Beitragsgestaltung nachvollziehen? Wie nachhaltig sind die unterschiedlichen Beitragsgestaltungen einzuschätzen? Bei manchen angebotenen Tarifen werden die nicht garantierten Risikoüberschüsse mit den versicherungsmathematisch ermittelten Tarifbeiträgen teilweise verrechnet. Dabei wird so getan, als wären die Risikoüberschüsse der Zukunft in einer bestimmten Höhe bereits erzielt worden. Somit kann ein relativ geringer Zahlbeitrag angeboten werden. Tatsache ist, dass die tarifmäßigen Risikoüberschüsse dabei – gegebenenfalls auf Kosten aller Versicherten – vorzufinanzieren sind. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Versicherers könnte hierbei infrage gestellt werden. Werden die Risikoüberschüsse als Teil der gesamten Überschussbeteiligung zusammen mit der Versicherungsleistung direkt ausgezahlt, ist das ein deutlicher Vorteil für den Versicherten. Ein hoher Rechnungszins spricht für die Bonität des Anbieters. Er wirkt direkt auf die versicherungsmathematisch berechneten günstigen Zahlbeiträge und indirekt auf die maximale Versicherungsleistung aus Sterbegeld und Überschussanteilen. Wie günstig die Sterbegeldversicherung wirklich ist, lässt sich daran ablesen, welche Beitragssumme vom Versicherer aufgerufen wird. Wie viel zahlt der Versicherte vom Beginn bis zum Ende der Beitragszahlung? Ganz klar: Wenn die Beitragszahlung schon mit 65 oder 75 endet, hinkt beispielsweise der Vergleich mit einem Monatsbeitrag für 5.000 Euro Versicherungssumme, der bis – so marktüblich – 85, also zwanzig Jahre länger gezahlt wird. Was zählt, ist die Summe der gezahlten Beiträge am Ende der Beitragszahlung.

Wo Verbraucherschützer recht haben

Wenn Verbraucherschützer vor einer Überzahlung bei der Sterbegeldversicherung warnen, ist das weitgehend richtig. Tatsächlich kommt es bei vielen angebotenen Tarifen im Markt offenbar zu massiven Überzahlungen. Das bedeutet, dass in Summe weitaus mehr Beiträge gezahlt werden, als die Versicherung garantierte Leistung umfasst. Der Zweck einer Sterbegeldversicherung würde dadurch verfehlt, wie Verbraucherschützer kritisieren. Der Zweck einer Sterbegeldversicherung besteht darin, schon zu Lebzeiten persönliche Wünsche und Vorstellungen für das Begräbnis festzulegen, ohne die Hinterbliebenen damit finanziell zu belasten. Tritt der Leistungsfall ein, ist es für die bezugsberechtigten Hinterbliebenen wichtig, das Sterbegeld schnell ausgezahlt zu erhalten. Nicht lange warten, nicht viel organisieren. Dafür wurde mit einer Sterbegeldversicherung vorgesorgt. Gerade dafür ist eine Sterbegeldversicherung am besten geeignet.

Was kommt am Ende raus?

Im Leistungsfall zahlt die Versicherung an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen des Versicherten die Versicherungssumme in Höhe von bis zu 8.000 Euro zuzüglich der Überschussanteile. Ab Ende der Wartezeit beträgt allein der Gewinnzuschlag der HDH mit dem genehmigten Rechnungszins von 3,25% schon 30%. Bei einer Versicherungssumme von 5.000 Euro wird die Leistung demnach ab Ende der Wartezeit bereits um mindestens 1.500 Euro auf über 6.500 Euro erhöht. Die Leistung ­einer Sterbegeldversicherung wird dem Schon­vermögen zugerechnet. Was bedeutet das in der ­Praxis? Geprüft werden Angemessenheit und wirtschaftliche Verwertbarkeit der Versicherung. Bei aktueller Rechtsprechung wurde ein Aufwand von 6.000 Euro für die Bestattungsvorsorge als angemessen erachtet. Nach dem Urteil des Bundes­sozialgerichts (Az. B 8/9b SO 9/06 R) gilt das für alle Formen der Bestattungsvorsorge, also auch für eine Sterbegeldversicherung.

Welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus für Sterbekassen? Die Versicherten sollten über die Rechtslage informiert und gegebenenfalls bei der Einlegung eines Widerspruchs unterstützt werden. Für Vermittler ergeben sich aus diesen Tatsachen neue Vertriebsansätze in ihrem Bestand. Das Thema Sterbegeldversicherung gehört in den Vermittler-Alltag. In unseren Nachbarländern ist das längst Standard, beispielsweise in den Niederlanden oder in Spanien. In Letzterem haben nach aktuellen Erhebungen aus 2014 über 90% der Einwohner eine Sterbegeldversicherung.

Von Benjamin Schüler, Maklerbetreuer der Hinterbliebenenkasse HDH VVaG