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Steuern & Recht
25. November 2014
Unterschiedliche Handhabung der Erweiterungsprüfungen bei § 34f-Erlaubnis

Unterschiedliche Handhabung der Erweiterungsprüfungen bei § 34f-Erlaubnis

Wer seine § 34f-Erlaubnis erweitern möchte, dem steht eventuell eine erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse ins Haus. Darauf hat die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG hingewiesen.

Manch ein Finanzvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO plant für 2015, seine Erlaubnis noch um andere Bereiche, wie zum Beispiel geschlossene Investmentvermögen oder Vermögensanlagen, zu erweitern. Hierbei kann der Vermitler bundesweit auf unterschiedliche Regelungen treffen, die eine vollständige Neubeantragung zur Folge haben können. „Wir unterstützen unsere Teilnehmer bei allen Fragen rund um die Prüfungsanmeldung. Dabei ist uns aufgefallen, dass IHKs die Frage der Erweiterungsprüfung unterschiedlich handhaben“, so GOING PUBLIC! Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Kuckertz.

Unterschiedliche Verwaltungspraxis

Nach Angaben des Bildungsanbieters verlangt beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern bei einer Erweiterung der Produktkategorie eine erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse, wenn diese Teilerlaubnisbeantragung drei Monate nach der 34f-Erlaubniserteilung stattfinden soll. Die IHK zu Kiel sieht dies ähnlich, setzt allerdings einen Sechsmonatszeitraum an. Die Handelskammer (HK) Hamburg setzt die Verwaltungspraxis so um: Bis zum 31.12.2014 können 34f-Erlaubnisse ohne erneute Prüfung erweitert werden. Ab dem 01.01.2015 werden Erlaubnisse, die im vereinfachten Verfahren erteilt wurden, nur mit einer erneuten Prüfung der Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse erweitert. Für alle anderen gibt es eine Zwölfmonatsfrist.

„Wir empfehlen allen Vermittlern, die ihren 34f noch erweitern möchten, jetzt noch schnell die zuständige IHK nach ihrer Verwaltungsvorschrift zu fragen, um eventuell wie in Hamburg noch von einem vereinfachten Verfahren zu profitieren“, rät Dr. Kuckertz. (kb)