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16. Februar 2024
Vergütungstransparenz: Finanzanlagenvermittler ganz vorne
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Vergütungstransparenz: Finanzanlagenvermittler ganz vorne

Wie klar kommunizieren Vermittler ihre Leistungen und ihre Vergütung? Das 16. AfW-Vermittlerbarometer stellt fest, dass 34f-Vermittler ihren Kunden gegenüber oft transparenter sind. Unter den 34d-Vermittlern lehnen 37% die Offenlegung der Vergütung ab. Potenzial besteht bei Servicevereinbarungen.

Von den im 16. AfW-Vermittlerbarometer befragten Vermittlern erklären rund zwei Drittel den Kunden ihre Leistungen und ihren Mehrwert. Zudem sprechen viele bereits offen über ihre Vergütung. Diese Ergebnisse zur Transparenz bezeichnet der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) als „erfreulich“.

So steht es um die Transparenz gegenüber Kunden

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

In den Umfrageergebnissen kristallisieren sich aber Unterschiede zwischen Finanzanlagenvermittlern (nach §34f GewO) und Versicherungsvermittlern (nach §34d GewO) heraus: So sind ausschließlich als Finanzanlagenvermittler (nach §34f GewO) Tätige dem Kunden gegenüber hier teilweise transparenter als die, die wiederum ausschließlich als Versicherungsvermittler (nach §34d GewO) unterwegs sind.

Unter den 34f-Vermittlern stimmen nämlich 37% der oben genannten Aussage voll zu, bei den 34d-Vermittlern sind es 25%. Allerdings können 44% der 34d-Vermittler der Aussage zwar nicht voll, aber trotzdem zustimmen. Bei den 34f-Vermittlern sind es 29%. Damit relativiert sich das Bild etwas. Zudem gibt jeder zehnte Versicherungsvermittler an, keine Transparenz bezüglich seiner Leistung zu bieten. Im Kapitalanlagebereich ist es rund jeder Zwölfte. Auch interessant: Laut der Umfrage stimmte kein einziger Finanzanlagenvermittler der Transparenzaussage gar nicht zu.

37% der 34d-Vermittler lehnen Offenlegung der Vergütung ab

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

Und wie sieht es bei der Offenlegung der Vermittlervergütung gegenüber den Kunden aus? Hierbei liegen die Finanzanlagenvermittler weit vor den Versicherungsvermittlern: 74% von ihnen machen ihre Vergütung zumindest in gewissem Maße transparent. Bei ihren Versicherungsvermittlungskollegen liegt der Wert bei 37%.

Dementsprechend, heißt es vom AfW, lehnen fast dreimal so viele 34d- wie 34f-Vermittler die Transparenz bezüglich ihrer Vergütung ab (37% vs. 13%). AfW-Vorstand Norman Wirth kommentiert dies wie folgt: „Dieses Ergebnis verwundert natürlich wenig. Im Investmentbereich besteht schon seit mehr als zehn Jahren die Pflicht, die vereinnahmte Provision dem Kunden gegenüber offenzulegen – entsprechend den Wohlverhaltensregeln des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz).“

Großteil stellt Kunden Dienstleistungen nicht in Rechnung

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

Für langfristige Dienstleistungen, die über die gesetzlich normierten Maklerpflichten hinaus gehen und nicht mit den üblichen Provisionen abgegolten sind, kann mit den Kunden eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

Und auch hier fallen die Meinungen der Befragten 34f- und 34d-Vermittler wieder sehr unterschiedlich aus. Unter den 34f-Vermittlern denken 27% an eine Rechnung, bei den 34d-Vermittlern wiederum sind es 58% – mehr als doppelt so viele. 54,6% stellen der Umfrage gemäß ihren Kunden keine Honorarrechnung. Wenn Vermittler dies aber tun, sind Servicegebühren im Bereich Versicherungen (14,7%) und für die Betreuung im Bereich Finanzanlagen (10,6%) sowie für die Versicherungsvermittlung (10,1%) die häufigsten Gründe.

„Servicevereinbarungen bieten eine sinnvolle wiederkehrende Einkommensquelle für Vermittler und sorgen für eine deutliche höhere Vertragsdichte. Das diesbezügliche Potenzial ist in der Branche noch längst nicht ausgeschöpft.“, so Norman Wirth. Der AfW weist außerdem darauf hin, dass die Praxis bereits gezeigt habe, dass Kunden bei der richtigen Argumentation die Mehrwerte goutierten.

Über das Vermittlerbarometer

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmende beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. In den obigen Grafiken gilt „34f und 34d“ für diejenigen, die beide Zulassungen haben.

Neun von zehn Befragte (89,1%) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90% im Maklerstatus. 63% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58% der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW. (lg)

Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com; Grafiken: © AfW