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13. April 2017
Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: IGVM kritisiert politische Weltfremdheit und rechtliche Verstöße

Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: IGVM kritisiert politische Weltfremdheit und rechtliche Verstöße

Die erste Beratung zum IDD-Umsetzungsgesetz hat vor Kurzem im Bundestag stattgefunden. AssCompact hat Vermittlerverbände gefragt, wie sie diese Beratung bewerten, wie sie ihre weiteren Forderungen durchsetzen und welche Änderungen sie noch erreichen wollen. Heute nachgefragt bei Wilfried E. Simon, dem stellvertretenden Vorsitzenden der IGVM, der im Gesetzesentwurf rechtliche Verstöße sieht und einseitige Honorarberatungspläne als Unfug bezeichnet.

Herr Simon, wie bewertet die Interessengemeinschaft deutscher Versicherungsmakler die erste Beratung zum IDD-Umsetzungsgesetz im Bundestag?

Welchen Stellenwert die Politik diesem – insbesondere für Versicherungsmakler – existenziell wichtigen Thema widmet, wird daran deutlich, dass er als Tagesordnungspunkt 33 auf die Agenda gesetzt wurde. Der wurde um 23:50 Uhr aufgerufen und die Beratung auf 25 Minuten angesetzt. Um 23:50 Uhr dürften wohl die meisten Abgeordneten schon geschlafen haben. So wurden die Reden der Abgeordneten auch vorher schon – lediglich – zu Protokoll gegeben.

Was hat die IGVM getan, um Einfluss auf die politische Wahrnehmung des Gesetzes und auch dessen inhaltliche Ausgestaltung im Sinne der Versicherungsmakler zu nehmen?

Die Abgeordneten wurden mit unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf im Vorfeld konfrontiert und wir haben Termine für die nächsten Sprechstunden vereinbart. Dabei stellten wir fest, dass die meisten Mitglieder des Bundestags sich über den Ernst der Lage in Maklerbetrieben nicht im Entferntesten im Klaren waren. Fast alle machten erstaunte Gesichter, als sie erstmals von den Auswirkungen hörten, sollte der Gesetzentwurf so umgesetzt werden, wie geplant. Damit haben wir die erhoffte Wirkung erzielt, wie sich aus dem Inhalt aller Reden entnehmen lässt.

In meiner Stellungnahme für die IGVM habe ich deutlich gemacht, dass ich einige Vorhaben einerseits für verfassungswidrig halte, andere gegen europarechtliche Normen verstoßen. Die rechtswissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, die der AfW initiiert hat, bestätigt unsere rechtlichen Bedenken. Die IGVM hatte ein solches Gutachten gegenüber dem Nationalen Kontrollrat eingefordert.

Welche nächsten Schritte plant die IGVM jetzt?

Wir werden nun eine erneute Stellungnahme abgeben und diese an die Ausschüsse übermitteln. Die Stellungnahme von Prof. Schwintowski legen wir bei. Mit diesem „Gutachten“ werden nun erneut auch die MdB der einzelnen Wahlkreise konfrontiert. Erste Reaktionen haben spontan zu Gesprächsterminvereinbarungen im Büro unserer Mitglieder geführt. Sollte das Gesetz dennoch so kommen, werden wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und sowohl eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als auch des EuGH herbeiführen. Dabei wird uns Prof. Schwintowski unterstützen. Das hat er uns bereits fest zugesagt.

Wie können Veränderungen am Gesetz aussehen, damit sie zugunsten der Makler ausfallen?

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Die IGVM hofft auf das Einsehen der Entscheidungsträger der Politik, hier also primär der Ausschüsse des Deutschen Bundestags. Wenn die Honorarberatung wirklich gefördert werden soll, dann müssen Versicherungsmakler neben der Courtageberatung auch Verbraucher gegen gesondertes Entgelt beraten dürfen. Das fordert die IGVM bereits seit 2012. Dieses Ansinnen auf zurzeit rund 300 Versicherungsberater verlagern zu wollen, ist blanker Unfug und kann nur von solchen Personen erdacht werden, die die Realität völlig ausblenden. Das Provisionsabgabeverbot darf nicht wie vorgesehen umgesetzt werden, denn hier würde Europarecht verletzt, weil Versicherungsvertreter bevorzugt werden und damit neue Wettbewerbsbeschränkungen entstünden. Es muss also so nachjustiert werden, dass die Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer gleich sind.

Ähnliches gilt auch für die sogenannte Doppelberatungspflicht gemäß dem neuen § 6 Abs. 6 VVG. Die bisherige Regelung muss beibehalten werden. Demnach ist der Versicherer seiner Beratungspflicht nach Vertragsschluss enthoben, wenn der Vertrag durch einen Makler vermittelt wurde. Die Bestimmung ist dahingehend zu erweitern, dass auch die Betreuung durch den Versicherungsmakler den Versicherer seiner Pflichten entbindet, solange der Versicherte durch einen Makler betreut wird und dem Versicherer diese Betreuung angezeigt wurde. (tos)

Lesen Sie auch: BVK sieht wesentliche Forderungen bestätigt

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Peter J. O. Bartz am 13. April 2017 - 10:00

Die IGVM e.V., hier im Besonderen Wilfried Simon hat sehr viel getan, um die Folgen der ersten und der aktuellen IDD Vorlage den Beteiligten im Gesetzgebungsverfahren transparent zu machen und auf die gravierenden Fehler hinzuweisen.
Jetzt sind jedoch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der Makler vor Ort bei deren Wahlreisabgeordneten von brisanter Wichtigkeit:
Bedauerlicherweise ist einerseits das fehlende Tiefenwissen, anderseits jedoch auch ein "ideologischer Grabenkrieg"(die Positionen Verbraucherschutz vs. Vermittler)in Verbindung mit mangelndem Tiefenwissen bei den politischen Entscheidern erkennbar. Da der sog. Verbraucherschutz als Lobby bei Mitte-Links und den Grünen einen ausgezeichneten Stand hat, stehen die meisten MdBs von dieser Seite Gesprächsangeboten der Maklerschaft nicht positiv gegenüber, bzw. reagieren erst gar nicht auf Einladungen - so dass sie auch Null Wissen über die praktischen professionellen Beratungsvorgange, Aufklärungspflichten und Haftung eines Maklers haben und damit entsprechend weltfremd und praxisfrei, vielfach auf Basis unhaltbarer Vorurteile handeln
Eigentlich unglaublich, sollen sie sich doch für die Belange der Bürger in ihrem Wahlkreis grundsätzlich interessieren und dann ihre Aufgabe frei nach Ihrem Gewissen im Bundestag erfüllen.

Ich habe das selbst erlebt: jeweils 2 individuelle Einladungen (Bundestagsbüro - Wahlkreisbüro)an die 3 Abgeordneten unseres Wahlkreises (CDU, SPD, Grüne)zeitgleich versendet - 1 Abgeordneter (Dr. Thomas Gebhart MdB, CDU) hat sofort reagiert, Termin vereinbart, wahrgenommen und uns mit anschließendem telefonischen Feedback zu seinem Gespräch in Berlin bei der Berichterstatterin der CDU Fraktion zur IDD informiert.
Beide anderen Abgeordneten haben nicht einmal auf die Einladung geantwortet.
Wir werden diese Einladung jetzt noch einmal wiederholen.
Bisher haben einige weitere Kolleg/Innen diesen Schritt unternommen, es wäre nun jedoch besonders wichtig, wenn die Makler vor Ort in jedem Wahlkreis die Gespräche mit ihren Abgeordneten suchen und ihnen praktisch zeigen, dass diese Gesetzesvorlage absolut praxisfremd und teilweise "ideologisch vorbelastet" am Grünen Tisch vorbereitet wurde und die Vorgaben aus Brüssel weit überschreitet.
Hier würde ich mir von den Verbänden neben der wirklich guten fachlichen Arbeit im Thema aktives Handeln bei der Mobilisierung ihrer Mitglieder in diesem Sinne wünschen,denn:
zur Präzisierung: nicht die Arbeit der Verbände hat zu aktiven Terminvereinbarungen der MdB mit den Maklern vor Ort geführt, sondern NUR die Aktivitäten der bisher wenigen Makler (Einladungen an MdB in Verbindung mit den Ausarbeitungen der Verbände)vor Ort haben bisher zu einer gewissen "Unruhe" in den Gremien in Berlin geführt.
Und genau diese Unruhe gilt es nun gemeinsam vor Ort in den Wahlkreisen zu verstärken und damit im wahren Sinne der Verbraucher zu kämpfen - unter dankbarer Zuhilfenahme der von den Verbänden bereit gestellten fachlichen Ausarbeitungen und Rechtsgutachten.

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 13. April 2017 - 11:19

Unwissenheit erledigt sich wenn sehr viele Makler an alle Abgeordneten aller Parteien in Ihrem Wahlkreis eine Info senden. Kann auch an die jeweiligen Landes-und Bundesvorsitzenden ergänzt werden. So erreich man in kürzester Zeit einen 100%igen Wissen-und Aufmerksamkeitsgrad. Adressen aus dem Internet suchen: 3 Minuten, Text könnte lauten:
"Sehr geehrte Abgeordnete, bevor Sie ein Gesetz über die Änderungen bei IDD zustimmen, sollten Sie wissen, was Sie da beschliessen. Nur Versicherungsmakler beraten den Kunden, übrigens voll haftbar!, über die besten Tarife des Marktes.
Glauben Sie mir das dies mit sehr viel Abeit-die wir aber gerne für unsere Kunden leisten-verbunden ist.
Ständige Gesetzes-und Beitragsbemessungsgrenzenänderungen, der fast Nullzins, ständig neue Reaktionen der Versicherer mit neuen Angeboten, sind mit Sicherheit eine -auch zeitlich und Kostenaufwändige- herausfordernde Tätigkeit ist.
Eine fundierte Kenntnis der Materie ist dafür eine Selbstverständlichkeit. Unter 75 Beschwerden jährlich, bei Millionen Vorgängen, beweisen das äußerst seriöse Geschäftsgebaren. Unvorstellbar wenn man die einzige Berufsgruppe die niemand, außer Ihren Kunden verpflichtet ist, in Ihren Möglichkeiten einschränkt.
Wir werden Ihre Abstimmungsentscheidung und das Ihrer Partei deswegen genau verfolgen.
Besten Dank im Voraus und vielen Dank auch für Ihr Ihr Verantwortungsvolles Engagement."
Erstellung des Textes,vielleicht 3 Minuten und mit diversen Mailadressen versehen ergeben insgesamt vielleicht 10 Minuten, die Makler im Egeninteresse und gelebter Demokratie eigentlich schon haben sollten, oder nicht???

Gespeichert von Stephan Zinnow am 13. April 2017 - 16:40

Wie ich feststellen muss, beschäftigen sich in meinem näheren Umfeld tatsächlich nur wenige Kollegen intensiv mit der IDD und den Auswirkungen der aktuell geplanten Umsetzung in deutsches Recht. Da geht´s eher nach dem Motto "da kann ich ja eh nichts dran ändern". Wie aber die aktuelle Berichterstattung zeigt, kommt, und das sicher zum Großteil der deutlichen Kritik der verschiedenen Verbände und Interessenvertreter zu verdanken, scheinbar doch etwas Bewegung in die Sache. Ich selber war letzte Woche zu Besuch bei unserem MdB (SPD) aus meinem Kreis ( CDU und Grüne folgen noch) um das Thema zu erörtern. Erschreckend: er hatte von der IDD bisher gar nichts gehört! Aber, er war sehr interessiert... Insbesondere die Gesamtbetrachtung aus Überalterung der Vermittlerschaft, Überregulierung und gewollte Stärkung der Honorarberatung, die meiner Ansicht nach zu einer deutlichen Ausdünnung flächendeckender bezahlbarer Beratung großer Teile der Bevölkerung führen wird, hat er zum Anlass genommen sich mit dem Thema explizit auseinandersetzen zu wollen. Auch mein Einwurf sich das österreichische Modell anzusehen, fand er spannend. Eine Einladung zur nächsten Anhörung hat er mir avisiert. Das zeigt, dass wir auch als einzelne durchaus in der Lage sind, etwas zu bewegen. Oft reicht ein Stupsen... In diesem Sinne freue ich mich auf Meinungen der mitlesenden Kollegen...

Was meiner Meinung nach aber leider weder in Politik noch bei Verbänden ausreichend in Betracht gezogen wird, ist die Möglichkeit, anstatt auf das grundsätzliche Geschäftskonzept auf Vermittlerebene einwirken zu wollen (entweder Versicherungsberater gegen Honorar oder Vermittler ausschließlich gegen Provision), dem Kunden nach ausreichender Aufklärung (auch dazu könnte man jede Art von Vermittler standardisiert verpflichten, …ginge wunderbar über die Erstinformation) doch die Entscheidung zur Vergütung des Vermittlers zu überlassen. Und zwar nicht von Vertrag zu Vertrag, sondern von Kunde zu Kunde. Die Idee: der Kunde sucht sich am Markt einen gut ausgebildeten, erfahrenen und sympathischen Vermittler/Berater, der dann so vergütet wird, wie der Kunde es möchte und wie es zu seinem Einkommen passt. Als Vermittler hätte ich dann also Kunden bei denen ich für Beratung und Vermittlung ausschließlich per Honorar bezahlt werde und andere Kunden, die ausschließlich Verträge bekommen für die ich Provision erhalte. Wenn sich der Kunde aktiv für ein Vergütungsmodell entscheiden muss und sich somit mit der Materie auseinandersetzen muss, ist das der beste Verbraucherschutz. Eine Vermischung beider Vergütungsarten bei einem einzelnen Kunden, und da stimme ich den Vordenkern aus Brüssel ausnahmsweise zu, darf es nicht geben. Dazu wäre es dann aber auch wünschenswert, dass die Politik sich Gedanken macht, welche Leistungen ein Berater/Vermittler im Rahnen der Vermittlung erbringen muss und welche Zusatzleistungen er sich außerhalb der eigentlichen Vermittlung separat vergüten lassen darf. An dieser Stelle täte Klarstellung gut.

Und eines ist ja auch noch zu bedenken: wenn die IDD so umgesetzt wird wie aktuell geplant, wer schützt dann den Verbraucher vor sich selber, der da denkt: „ dann geh ich erst mal zum unabhängigen Versicherungsberater und lasse mich nur beraten und zahle dafür und dann geh ich ins Netz und suche mir meine Versicherung selber aus“, merkt dabei aber gar nicht, dass er sich nun doch einen Bruttotarif auserkoren hat und so zweimal zahlt? Das nennt sich dann aktiver Verbraucherschutz? So ein Humbug !

herzliche Grüße
Stephan Zinnow