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12. April 2017
Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: BVK sieht wesentliche Forderungen bestätigt

Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: BVK sieht wesentliche Forderungen bestätigt

Die erste Beratung zum IDD-Umsetzungsgesetz hat mittlerweile im Bundestag stattgefunden. AssCompact hat Vermittlerverbände gefragt, wie sie die Beratung bewerten, wie sie ihre weiteren Forderungen durchsetzen und welche Änderungen sie noch erreichen wollen. Heute nachgefragt bei BVK-Präsident Michael Heinz, der viele BVK-Forderungen bereits bestätigt sieht, aber noch auf Nachbesserungen hofft.

Herr Heinz, wie bewertet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute die 1. Beratung zum IDD-Umsetzungsgesetz im Bundestag?

Michael H. Heinz: „Das parlamentarische Verfahren hat begonnen. Nun werden sich die Ausschüsse mit der IDD-Umsetzung weiter beschäftigen. Der BVK begrüßt den Willen der Bundesregierung, die Umsetzung der europäischen Richtlinie zeitnah voranzutreiben. Positiv sehen wir dabei insbesondere auch die Entscheidung zur gesetzlichen Regelung des Provisionsabgabeverbotes, der Verankerung der Provision/Courtage als Leitvergütung, die Bestätigung der Transparenzvorschriften sowie die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf den Internetvertrieb und damit die Erweiterung der Beratungs- und Dokumentationspflichten auf alle Vertriebswege.“

Der BVK hat kurz vor der Beratung im Bundestag mit Plakaten um Aufmerksamkeit geworben. Welchen Erfolg hat die Aktion des BVK „Kein Vertrieb ohne Beratung“ bisher gezeigt?

Michael H. Heinz: „Die außergewöhnliche Aktion des BVK mit Plakaten hat in Berlin und im Netz für großes Aufsehen gesorgt. Auch einige Bundestagsabgeordnete aus relevanten Ausschüssen haben sich an unserem Plakat-LKW mit uns ausgetauscht und Statements abgegeben. Der Film über die Aktion wurde bei Facebook und YouTube fast 100.000 Mal aufgerufen. Zudem hängt das Plakatmotiv inzwischen in knapp 500 Vermittlerbüros in ganz Deutschland. (…) Enttäuscht sind wir hingegen von der ablehnenden Haltung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Das aktuelle Urteil des OLG München im Verfahren gegen Check24, wonach der Vorsitzende Richter des 29. Senats am Oberlandesgericht München in der Urteilsverkündung keinen Zweifel daran ließ, dass Online-Anbieter bei der Beratung und beim Verkauf von Versicherungen generell und ausnahmslos den gleichen Anforderungen genügen müssen wie stationäre Versicherungsvermittler, wird uns auch gegenüber dem Gesetzgeber weiteren argumentativen Rückenwind geben.“

Was denken Sie, welche Nachbesserungen des Gesetzes sind realistisch?

Michael H. Heinz: „Der BVK sieht seine Forderungen im Wesentlichen bestätigt. Wünschenswert wären flexiblere Vergütungsmöglichkeiten. Nachbesserungsbedarf sehen wir beim Versicherungsberater, um Waffengleichheit im Recht herzustellen z.B. bei der Stornohaftzeit. Auch die Provisionsdurchleitungen sind aus unserer Sicht schwer praxistauglich.“ (tos)

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 Zur Aktion des BVK gelangen Sie hier: „Kein Vertrieb ohne Beratung“