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18. April 2017
Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: AfW will zurück zum 1:1-Umsetzungsgedanken

Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: AfW will zurück zum 1:1-Umsetzungsgedanken

Die erste Beratung zum IDD-Umsetzungsgesetz hat vor Kurzem im Bundestag stattgefunden. AssCompact hat Vermittlerverbände gefragt, wie sie diese Beratung bewerten, wie sie ihre weiteren Forderungen durchsetzen und welche Änderungen sie noch erreichen wollen. Heute nachgefragt bei AfW-Vorstand Norman Wirth, der sich für eine 1:1-Umsetzung der IDD ausspricht.

Im Zusammenhang mit der 1. Beratung zur IDD im Bundestag ist der AfW kritisch aktiv geworden. Welchen Erfolg haben die Aktion „Einspruch IDD“ und die Stellungnahme von Prof. Schwintowski (Mehr dazu hier) bisher gezeigt?

Die Resonanz war überwältigend. Wie man an dem Engagement einiger Maklerversicherer oder auch an der Unterstützung der Standard Life Deutschland bei der Beauftragung von Prof. Dr. Schwintowski sieht, sind auch Versicherer an einer deutlichen Korrektur des Entwurfes interessiert. Besonders wichtig ist sicherlich das Engagement der einzelnen Makler, die Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten aufgenommen haben. Wir haben extrem viel Feedback und viele Erfahrungsberichte erhalten, einige davon sind auf unserer Facebook-Seite zu finden. Es gab auch Fälle, in denen wir als Verband gebeten wurden, beim Gespräch anwesend zu sein. Unser Mitglied Thomas Mattusch hatte mit Innenminister Thomas de Maizière einen Termin in dessen Wahlkreisbüro, zu dem mein Vorstandskollege Frank Rottenbacher anwesend war.

Der große Eindruck, den die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Schwintowski und unsere Aktion hinterlassen haben, hat auch dazu geführt, dass wir derzeit zu diversen Fachgesprächen innerhalb der Fraktionen zum Thema IDD eingeladen werden. Dort können wir deutlich unsere Positionen darlegen und Aufklärungsarbeit leisten.

Was denken Sie, welche Nachbesserungen am Gesetzesentwurf sind realistisch?

Realistisch – weil richtig – ist ein Aufgreifen unserer konkreten Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf und eine Abänderung im Sinne der einzig marktdurchdringenden verbraucherschützenden Berufsgruppe im Versicherungsbereich, die der Versicherungsmakler. Würden wir das nicht für realistisch halten, würden wir mit den konkret geäußerten Kritikpunkten und Forderungen nicht antreten.

Die von uns gewünschten Veränderungen des Gesetzes sollen allgemein folgende Ansätze haben:

  • weniger Regulierung (so viel wie nötig, so wenig wie möglich)
  • freier Wettbewerb (der Vertriebswege, aber auch der Vergütungsmodelle)
  • mündiger Bürger (wir wollen keinen vormundschaftlichen Staat)
  • mündiger Makler (der selbst entscheiden kann, was in seiner Eigenschaft als treuhänderischer Sachwalter seiner Kunden das beste Geschäftsmodell ist), also die unangetastete Gewerbe- und Berufsfreiheit für Versicherungsmakler
Welche konkreten Veränderungen schlagen Sie zugunsten der Makler vor?

Die konkreten Veränderungen im Gesetzesentwurf könnten darin liegen, dass man zurückkehrt zum ursprünglichen 1:1-IDD-Umsetzungsgedanken. Und in der IDD steht nichts zur Doppelberatungspflicht, nichts zu einer wettbewerbsverzerrenden Übervorteilung der wenigen real existierenden Versicherungsberater, nichts zu einem Provisionsgebot und nichts zu einem Provisionsabgabeverbot mit wettbewerbsverzerrenden Ausnahmeregelungen zulasten der Makler. Wenn diese Themen einfach wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen würden, wären das alles sehr gute Veränderungen zugunsten der Makler. Wir kämpfen darum. (tos)

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