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25. März 2024
Versicherungspflicht für Gabelstapler & Co. kommt nicht
Forklift loader. Pallet stacker truck equipment at warehouse. Background

Versicherungspflicht für Gabelstapler & Co. kommt nicht

In Sachen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses gefolgt. Somit ist die Einführung einer Versicherungspflicht für Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher und selbstfahrende Arbeitsmaschinen vom Tisch.

Der Bundesrat hat sich in der vergangenen Woche mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung befasst. Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, ab Januar 2025 eine gesonderte Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h und bis zu 20 km/h einzuführen. Bisher waren solche Fahrzeuge wie Arbeitsmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer, Stapler oder andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht ausgenommen.

Bundesrat folgt Vorschlag des Vermittlungsausschusses

Der Bundesrat hatte den geplanten Neuregelungen aber nicht zugestimmt, woraufhin die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. Der Ausschuss wiederum hatte einen Kompromissvorschlag vorgelegt, in dem er sich dafür aussprach, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen, Stapler und Co. zu verzichten und die bisherigen Regelungen für diese Fahrzeuge beizubehalten (AssCompact berichtete: Änderungen Kfz-Haftpflicht: Bundesrat stimmt nicht zu).

Vorhaben stieß zuvor auf massive Kritik

Die Pläne der Bundesregierung, eine Versicherungspflicht einzuführen, waren im Vorfeld heftig kritisiert worden. So hatten die Versicherer vor einem immensen bürokratischen Aufwand gewarnt. Mehrere Millionen Versicherungsverträge hätten überprüft und voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden müssen, wie Jörn Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betonte hatte. Bislang gibt es für langsame Fahrzeuge keine Versicherungspflicht, sie sind in aller Regel pauschal über die allgemeinen Haftpflichtversicherungen der Halter mitversichert. Probleme bereite die derzeitige Rechtslage laut GDV seit Jahrzehnten keine.

EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Darum geht es bei dem Vorhaben: Mit dem Gesetz soll die europäische Richtlinie über die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz enthält Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer. Des Weiteren wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

Nachdem der Bundestag den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 23.02.2024 bestätigt hat, kann das Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. (tik)

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