Als Bauspezialversicherer hat die VHV die Bedürfnisse von Bauunternehmern und Handwerkern im Blick. Aktuell wurden nun die Konditionen für Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) verbessert: Die jährlichen Kosten für eine Bau-ARGE wurden gesenkt und belaufen sich ab sofort auf 0,65% p. a. Gebühren fallen dabei weder für die Einrichtung des Vertrages noch für die Ausstellung der Bürgschaft an. Die ARGE-Partner benötigen eine Kautionsversicherung bei der VHV und können mit dieser Voraussetzung eine ARGE-Bürgschaft beantragen.
Absicherung von Außen- und Innenverhältnis möglich
Eine Bürgschaft für ARGEN sichert das Ausfallrisiko gegenüber dem Auftraggeber bzw. Bauherrn ab. Darüber hinaus ist eine Absicherung aller an der ARGE beteiligten Unternehmen untereinander möglich. Die ARGE haftet im Außenverhältnis dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder Unternehmer der ARGE haftet für alle Bauleistungen. Wenn ein Partner aus der ARGE insolvent ist, stehen die anderen Partner dafür ein.
Um das Ausfallrisiko der Partner abzusichern, können die einzelnen Bauunternehmen Unterbürgschaften abschließen. Dadurch sichert sich die ARGE im Innenverhältnis ab. Unterbürgschaften können optional ausgetauscht werden – sofern die ARGE-Partner diese für das Innenverhältnis nutzen, erfolgt die Anrechnung auf die Kautionskreditlinie der ARGE einmalig. Eine Doppelbelastung wird nicht vorgenommen, das heißt, entweder belastet die Haupt- oder die Unterbürgschaft die Kautionskreditlinie. (ad)
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