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Steuern & Recht
16. Juni 2017
Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

Ein Ehevertrag kann auch nichtig sein. Zum Beispiel, wenn ein Ehepartner bei dessen Abschluss in einer Zwangslage ist. Einen aktuellen Fall dazu hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Vor der Hochzeit schließen viele Paare einen notariellen Ehevertrag. Beim Tod eines Ehegatten steht dem anderen dann auch kein Zugewinnausgleich zu, der den Anteil am Nachlass erhöht.

Dass ein solcher Vertrag auch nichtig sein kann, hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Im verhandelten Fall hatte die Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes auch ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich und damit eine Erhöhung ihres Anteils am Nachlass geltend gemacht. Das Amtsgericht lehnte dies ab. Durch den Ehevertrag habe die Ehefrau auf den Zugewinn verzichtet.

Vertrag benachteiligt Ehefrau unangemessen

Auf ihre Beschwerde hin gab das Oberlandesgericht der Frau Recht. Der Ehevertrag sei nichtig und entfalte keine Rechtswirkung. Laut dem Vertrag hätte die Frau nicht nur keinen Anspruch auf den Zugewinnausgleich. Auch eine Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes war ausgeschlossen. Zusätzlich habe der Vertrag ihren Unterhaltsanspruch in weiten Teilen eingeschränkt. Das Gericht bezeichnete dies als unangemessene Benachteiligung der Ehefrau.

Zwangslage: Jung, unerfahren und hochschwanger

Der Vertrag wurde auch deshalb als nichtig erklärt, weil die Frau sich beim Abschluss in einer Zwangslage befunden hatte. Sie war nämlich Auszubildende im Betrieb ihres 20 Jahre älteren künftigen Ehemannes, hochschwanger und musste damit rechnen, dass die bevorstehende Hochzeit ohne ihre Unterschrift auf dem Ehevertrag abgesagt werden würde. Ihrem künftigen Ehemann war sie in Lebenserfahrung und Bildung deutlich unterlegen gewesen, so das Gericht weiter.

Weil der Vertrag ungültig ist, haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt. Deshalb ist auch der Anteil der Ehefrau am Nachlass des Ehemannes durch den Zugewinnausgleich erhöht. (tos)

OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2017, Az.: 3 W 21/17 (NL)