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31. Oktober 2014
Zusatzbeitrag 2015 für GKV-Versicherte

Zusatzbeitrag 2015 für GKV-Versicherte

Der Beitrag der GKV-Versicherten bleibt im nächsten Jahr wohl weitgehend stabil. Der Bundesanzeiger veröffentlichte für 2015 den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9%. Er ist damit so hoch wie der bisherige zu zahlende Sonderbeitrag der Versicherten.

Aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr von rund 11 Mrd. Euro ergibt sich für Kassenmitglieder nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9%. Damit ändert sich im Allgemeinen zum bisherigen Sonderbeitrag nichts. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2015 für ihre Mitglieder aber tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Rund 20 Krankenkassen haben angekündigt, ihren Zusatzbeitragssatz unter 0,9% abzusenken und damit mehrere Millionen Versicherte zu entlasten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt: „Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen beginnen. Die Krankenkassen tun gut daran, ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten zu nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen.“

Experten gehen aber davon aus, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in den kommenden Jahren steigen wird und sich die Krankenkassen daher dringend an der individuellen wirtschaftlichen Situation und dem tatsächlichen Finanzbedarf orientieren sollten, um künftige Schieflagen zu vermeiden. Sie halten wenig davon, dass Krankenkassen aus Wettbewerbsgründen ihren Beitrag künstlich niedrig halten.

Hintergrund ist die GKV-Finanzreform, mit dem ein neues System kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeiträge geschaffen wird. Anstelle des Sonderbeitragsanteils in Höhe von 0,9%, den heute alle Krankenkassenmitglieder bezahlen, können die Krankenkassen künftig einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Das Gesetz sieht vor, dass eine Krankenkasse, die künftig einen Zusatzbeitrag erhebt, der über den durchschnittlichen 0,9% liegt, die Kunden darauf hinweisen muss, dass sie in eine günstigere Krankenkasse wechseln können. (bh)