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27. April 2023
PSVaG meldet niedrigste Insolvenzquote seit Gründung

PSVaG meldet niedrigste Insolvenzquote seit Gründung

In seinem Geschäftsbericht für das vergangene Jahr hat der PSVaG gemeldet, dass die Sicherungsfälle im Jahr 2022 um 8% gefallen sind. Damit fiel die Insolvenzquote der Mitglieder auf den niedrigsten Wert seit Gründung des PSVaG. Das Schadenvolumen lag auf dem Niveau des Vorjahres.

Der Pension-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat seinen Geschäftsbericht für das Jahr 2022 vorlegt. Darin meldet der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzabsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, dass das Schadenvolumen im vergangenen Jahr mit 582 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres lag.

Die Anzahl der Sicherungsfälle ist um 8% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Nur 2,7‰ der Mitglieder des PSVaG mussten 2022 Insolvenz anmelden. Damit fiel die Insolvenzquote laut dem PSVaG auf den niedrigsten Wert seit seiner Gründung. Auch die Zahl der Großschäden war im vergangenen Jahr rückläufig, sie sank von elf auf vier.

Sicherungsfälle im vergangenen Geschäftsjahr rückläufig

Der PSVaG war in 275 Sicherungsfällen eintrittspflichtig (Vorjahr: 298). Aus diesen waren laut eigenen Angaben des PSVaG 14.200 Renten und Anwartschaften zu übernehmen. Rückflüsse aus Insolvenzforderungen in Höhe von 118 Mio. Euro haben das Schadenvolumen allerdings reduziert, so der PSVaG.

67 Mio. Euro hat der PSVaG im letzten Jahr direkt an Versorgungsberechtigte bezahlt; das Konsortium, über das der PSVaG Rentenleistungen versichert, zahlte weitere 883 Mio. Euro.

Beitragssatz deutlich über Vorjahresniveau

Der Beitragssatz im vergangenen Jahr betrug 1,8‰ und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert von 0,6‰. Dies sei insbesondere auf das schwierige Kapitalmarktumfeld sowie geringere entlastende Effekte zurückzuführen, so der PSVaG. Trotzdem lag er unter dem durchschnittlichen Wert der letzten zehn Jahre (2,0‰) und dem durchschnittlichen Beitragssatz über alle bisherigen 48 Geschäftsjahre hinweg (2,7‰).

Für das Jahr 2022 war der Beitragssatz auf die von den Mitgliedsunternehmen gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 373 Mrd. Euro zu beziehen. Ab dem Geschäftsjahr 2022 kommt bei den Versorgungszusagen über Pensionskassen der reguläre Beitragssatz (1,8‰) zur Anwendung. Zur solidarischen Finanzierung des Ausgleichsfonds war für diese Zusagen im Jahr 2022 ein Beitrag in Höhe von 1,5‰ zu entrichten, der auch in den drei Folgejahren fällig wird, so die PSVaG.

Geopolitische und volkswirtschaftliche Risiken erschweren Ausblick

Das bisherige Schadensgeschehen im laufenden Jahr liege etwa auf dem Vorjahresniveau. Aufgrund der kaum kalkulierbaren wirtschaftlichen Folgen des Zins- und Inflationsanstiegs sei eine verlässliche Prognose der weiteren Entwicklung jedoch schwierig. Insgesamt erwarte man im laufenden Jahr mit einer sich normalisierenden Schadenentwicklung, also moderat steigenden Insolvenzzahlen. Auch für die Kapitalanlagen sei der Blick nach vorne aufgrund von volkswirtschaftlichen und geopolitischen Risiken von Unsicherheit geprägt, so der PSVaG. (js)

Bild: © Berit Kessler – stock.adobe.com